Recht und Gesetze Südstern

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Diese Seite fasst zusammen, was über Recht, Gerichtsbarkeit und Strafen im Kaiserreich des Südsterns bekannt ist. Die meisten Regeln stehen verstreut auf anderen Seiten und sind dort verlinkt.

Das Rechtssystem und seine Ursprünge

Das Recht des Südsterns wurzelt im Recht des Imperium Magnum Auretiani, das in der alten Provinz Unfalat galt. Mit der Gründung des Kaiserreichs durch Sharif el Rassmus wurde der Kaiser zur Quelle allen weltlichen Rechts: Der Kaiser ist absoluter Herrscher über Unfalat und Schutzherr des Glaubens. Als göttliches Gesetz gilt das Wort Iatans, des Hüters von Licht, Ordnung und Gerechtigkeit (Pantheon des Südstern).

In der Praxis wird das Recht vom ewigen Ränkespiel der großen Familien geformt. Die Kaiserfamilie setzt ausgewählte Personen in entscheidende Positionen, um den Hochadel zu kontrollieren, und so ergibt sich manchmal eine sehr verbogene Gesetzesauslegung (Staatsform). Korruption gilt als normaler Zustand: Verfügt man über ausreichend Mittel, schauen selbst die Götter nicht so genau hin.

Rechtsprechung

Gerichtsbarkeit

Im Südstern gilt der Grundsatz: Recht spricht, wer das Land hält.

  • In ihren Lehen richten die Familien des Hochadels selbst oder durch die Familien, die ihnen verpflichtet sind und deren Namen mit einem „u“ tragen (Wichtige Familien in Südstern). Wer in der Sajaf-Domäne vor Gericht steht, steht meist vor einem Richter der Familie Schohan.
  • Freie Städte wie Devant Unfalat richten durch Bürgermeister und Stadtrat im Namen des Kaisers; in Tulepa wechselt das Richteramt mit dem Bürgermeister alle zwei Jahre zwischen den Häusern Hendos und el´Bahadir.
  • Das kaiserliche Hofgericht in Al´Unfalat richtet in der Gura-Domäne, über Angehörige des Hochadels und über alle Majestätsverbrechen. Das letzte Wort hat der Kaiser.

Anklage

Die Kirche des Iatan stellt keine Richter, sondern die örtliche Staatsanwaltschaft: die Iatan-Geweihten. In ihren ersten Jahren ziehen sie von Ort zu Ort, um Iatans Wort durchzusetzen. Sie haben den militärischen Status eines Hauptmanns der Jani´Sharif und sind gefürchtet, weil sie diese im Notfall anfordern dürfen. Es gibt aber Orte ohne Iatans Licht: Kein Geweihter würde sich herablassen, etwa in der Kanalisation Iatans Wort durchzusetzen (Iatan im Südstern).

Ordnungskräfte

Die Ordnung in den Städten halten die Truppen der Familien und des Kaisers. In Temror stellt die 1. Schohan-Legion den Stadtbüttel, in Schohana die 2. Legion (Söldnereinheiten des Kaiserreich Südstern). In Teilen der Vorstadt von Al´Unfalat sucht man Recht und Gesetz vergebens; dort werden regelrechte Strafexpeditionen durchgeführt, um für eine Weile Ordnung zu schaffen. Den Handel überwacht das Kaiserliche Großministerium für Revision (BdS).

Stände

  • Bürger des Reiches, darunter der Hochadel, der ihm verpflichtete niedere Adel („u´Gorlos“ bedeutet „zu Gorlos“) und die freien Städter.
  • Nichtbürger: Händler, Arbeiter und Gestrandete ohne Bürgerrecht, allein in Al´Unfalat etwa 40.000.
  • Sklaven: fast ein Drittel der Bevölkerung; ihr Stand bleibt über Generationen erhalten.
  • Halbelfen und Dunkelelfen genießen per Gesetz das kaiserliche Wohlgefallen, überall in der Welt.

Gesetze und Verfügungen

Sklavenrecht

  • Sklaven dürfen auf den Märkten nur in einem gesonderten Bereich angeboten werden. Der Anbieter muss Papiere vorweisen, die den Sklavenstand beweisen.
  • Die Sklavenjagd ist Bürgern der Region Unfalat bei Androhung der Sklaverei verboten. Dieses Zugeständnis haben die Dunkelelfen durchgesetzt, ebenso diverse Haltungsvorschriften.
  • Eingeführte Sklaven werden kahlgeschoren und am Kopf und im Nacken tätowiert. Nur auf so gekennzeichnete Entflohene ist die Jagd erlaubt, weil sie als Wiederbeschaffung gilt. Wer als Jäger mit einem langhaarigen Gefangenen angetroffen wird, hat das kaiserliche Gesetz gebrochen, selbst wenn sich später herausstellt, dass es ein Sklave war.
  • Der Handel mit Sklaven ist erlaubt.
  • Freilassung ist selten: durch Freikauf, durch reguläre Entlassung (etwa, wenn der Sklave seinem Herrn das Leben rettet) oder durch Einberufung in den Armeedienst; der Halter wird entschädigt, der Sklave ist nach dem Dienst frei (Sklaven).

Glaubensrecht

  • Die Kirchen des Pantheons sind Staatsreligion; der Kaiser ist ihr weltlicher Schutzherr.
  • Glaubensfreiheit besteht nur durch kaiserliche Gefälligkeit; andere Glaubensrichtungen werden streng kontrolliert. Das Pantheon der Abajaiden wird im Einflussbereich der Familie Schohan geduldet, für die Gläubigen Elahims ließ der Kaiser Schreine bei Al´Unfalat errichten.
  • Der Handel mit Reliquien ist den Kirchen erlaubt, selbst mit Reliquien des Krähenmanns.
  • Die Tage der Krähe, an denen das Tagwerk ruht, sind Brauch, kein Gesetz. Wer ihn bricht, fürchtet das Unglück, nicht den Richter.

Lizenzen, Handel und Zölle

  • Drogenhandel ist mit Lizenz überall erlaubt. Die einzigen kaiserlichen Lizenzen für Drogenhandel und freie Bordelle hält der Clan al´Fen, der sie vergibt und kontrolliert.
  • Jeder Handel im Südstern ist mit einer Gebühr belegt, die vom Handelsvolumen abhängt. Falsche Angaben oder fehlende Zahlungen werden mit Strafgebühren oder Haft geahndet (BdS).
  • Die Seefahrerclans Daha´nie und Lubres genießen Zollfreiheit; mit dem Vellhafener Städtebund gilt gegenseitige Zoll- und Kontrollfreiheit.
  • Das Marktrecht wird je Ort verliehen und steht auf den Stadtseiten.

Reichsweite Verfügungen

  • Elfenhilfe: Wer als Bürger des Reiches einem Elfen oder Halbelfen in Not unter Einsatz seines Lebens beisteht, erhält den kaiserlichen Heldenorden und den Titel Mahevanar („freundlicher Helfer“).
  • Heeresschau: Söldnertruppen erhalten ihren Jahressold nur, wenn sie zur jährlichen Heeresschau erscheinen.

Strafen

  • Sklaverei: Schwerstkriminellen wird die Bürgerschaft aberkannt. Sie werden für vogelfrei erklärt und an Ort und Stelle auf dem Sklavenmarkt an die minenbetreibenden Familien verkauft. Auch besiegte Feinde des Reiches werden Sklaven; Kriegsgefangene kennt man nicht.
  • Arena: Die Arena zu Al´Unfalat ist Bewährungs- oder Hinrichtungsort, je nach Verbrechen. Wer lange genug überlebt, entgeht dem Tod; ein erfolgreicher Gladiator kann sogar in eine Familie des Hochadels adoptiert werden (Arena zu Al´Unfalat).
  • Tod: Hochverrat wird mit der Exekution bestraft, etwa die Mitgliedschaft in der Freien Antiimperialistischen Kompanie (BdS).
  • Geld- und Haftstrafen: vor allem bei Vergehen gegen Handels- und Gebührenrecht.
  • Begnadigung steht allein dem Kaiser zu.