Halblingsche Ratokratie: Unterschied zwischen den Versionen

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Der ''Rat der Väter'' und der ''Rat der Mütter'' besteht aus jeweils 10 Mitgliedern. Jeder Sitzende stammt aus einer von den zehn größten Städte der [[die freien Flusstäler|freien Flusstäler]] ([[Thalhaim]], [[Zweibrücken]], [[Balchehaim]], [[Berggugg]], [[Wainhuggeln]], [[Schmiddkloppenhaim]], [[Waldeshaim]], [[Hopfenburgen]], [[Huggelshausen]] und [[Noigarmingen]]). In diesen Städten haben sie ein Amt inne, das etwa dem des Bürgermeisters entspricht.
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Der ''Rat der Väter'' und der ''Rat der Mütter'' besteht aus jeweils 10 Mitgliedern. Jeder Sitzende stammt aus einer der zehn größten Städte der [[die freien Flusstäler|freien Flusstäler]] ([[Thalhaim]], [[Zweibrücken]], [[Balchehaim]], [[Berggugg]], [[Wainhuggeln]], [[Schmiddkloppenhaim]], [[Waldeshaim]], [[Hopfenburgen]], [[Huggelshausen]] und [[Noigarmingen]]). In diesen Städten haben sie ein Amt inne, das etwa dem des Bürgermeisters entspricht.
  
 
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In jeder der zehn größten Städte der [[die freien Flusstäler|freien Flusstäler]] wird ein Mann und eine Frau aus der hießigen Pristerschaft gewählt um eben jene Stadt zu vertreten und anzuführen. Gewählt wird alle 6 Jahre von Halblingen die das 20. Lebensjahr vollendet haben, dabei kann theoretisch jeder [[Prischaman]] gewählt werden. In der Praxis hingegen werden nur die Bekanntesten gewählt.  
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In jeder der zehn größten Städte der [[die freien Flusstäler|freien Flusstäler]] wird ein Mann und eine Frau aus der hiesigen Priesterschaft gewählt, um eben jene Stadt zu vertreten und anzuführen. Gewählt wird alle 6 Jahre von Halblingen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben. Dabei kann theoretisch jeder [[Prischaman]] gewählt werden. In der Praxis hingegen werden nur die Bekanntesten gewählt.  
  
 
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Aktuelle Version vom 11. Januar 2024, 22:43 Uhr

Allgemeines

Rat der Zwei

Die Halblinge nennen ihre Staatsform Ratokratie, ein Hybrid aus den für Halblinge typischen Räten und einem demokratischen Grundkonzept. In der halblingschen Kultur geht man davon aus, dass nur ein Prischaman die freien Flusstäler nach dem Willen des großen Erdgeistes führen kann. Aus diesem Grund sitzen in den Räten auch nur Prischamanen. Eine Besonderheit in der Staatsform der Halblinge liegt in der gleichzeitigen Besetzung der Ämter durch einen männlichen und weiblichen Halbling (Rat der Väter/Rat der Mütter sowie Vater der Väter/Mutter der Mütter).

Rat der Väter & Rat der Mütter

Der Rat der Väter und der Rat der Mütter besteht aus jeweils 10 Mitgliedern. Jeder Sitzende stammt aus einer der zehn größten Städte der freien Flusstäler (Thalhaim, Zweibrücken, Balchehaim, Berggugg, Wainhuggeln, Schmiddkloppenhaim, Waldeshaim, Hopfenburgen, Huggelshausen und Noigarmingen). In diesen Städten haben sie ein Amt inne, das etwa dem des Bürgermeisters entspricht.

Wahl

In jeder der zehn größten Städte der freien Flusstäler wird ein Mann und eine Frau aus der hiesigen Priesterschaft gewählt, um eben jene Stadt zu vertreten und anzuführen. Gewählt wird alle 6 Jahre von Halblingen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben. Dabei kann theoretisch jeder Prischaman gewählt werden. In der Praxis hingegen werden nur die Bekanntesten gewählt.

aktuelle Ratsmitglieder

Rat der Väter

Rat der Mütter


Das Reich der Halblinge: die freien Flusstäler, deren Sprache Thalsch sowie die Schrift

Die größten Städte: ThalhaimZweibrückenBalchehaimBergguggWainhuggelnSchmiddkloppenhaimWaldeshaimHopfenburgenHuggelshausenNoigarmingen

Die Politik: Rat der Zweihalblingsche Ratokratie

Hintergrund: Geschichte der Freien Flusstäler und ihre Religion

Götter: Bardaold (der große Erdgeist)FrolumirMeriadarGorbadirOrrogharXamria