Halblingsche Ratokratie: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 11. September 2009, 22:44 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Die Halblinge nennen ihre Staatsform Ratokratie, einem Hybrid aus den für Halblinge typischen Räten und einem demokratischen Grundkonzept. In der halblingschen Kultur geht man davon aus, dass nur ein Prischaman die freien Flusstäler nach dem Willen des grossen Erdgeistes führen kann. Aus diesem Grund sitzen in den Räten auch nur Prischamanen. Eine Besonderheit in der Staatsform der Halblinge liegt in der gleichzeitigen Besetzung der Ämter durch einen männlichen und weiblichen Halbling (Rat der Väter/Rat der Mütter sowie Vater der Väter/Mutter der Mütter).
Rat der Väter & Rat der Mütter
Der Rat der Väter und der Rat der Mütter besteht aus jeweils 10 Mitgliedern. Jeder Sitzende stammt aus einer von den zehn größten Städte der freien Flusstäler (Thalhaim, Zweibrücken, Balchehaim, Berggugg, Wainhuggeln, Schmiddkloppenhaim, Waldeshaim, Hopfenburgen, Huggelshausen und Noigarmingen). In diesen Städten haben sie ein Amt inne, das etwa dem des Bürgermeisters entspricht.
Wahl
In jeder der zehn größten Städte der freien Flusstäler wird ein Mann und eine Frau aus der hießigen Pristerschaft gewählt um eben jene Stadt zu vertreten und anzuführen. Gewählt wird alle 6 Jahre von Halblingen die das 20. Lebensjahr vollendet haben, dabei kann theoretisch jeder Prischaman gewählt werden. In der Praxis hingegen werden nur die Bekanntesten gewählt.
aktuelle Ratsmitglieder
Rat der Väter
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Rat der Mütter
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