Halblingsche Ratokratie

Aus AntamarWiki
Version vom 10. September 2009, 23:05 Uhr von Micheal (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: ==Allgemeines== right|thumb|300px|Rat der Zwei Die Halblinge nennen ihre Staatsform Ratokratie, einem Hybrid aus den für Halblinge typische...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Allgemeines

Rat der Zwei

Die Halblinge nennen ihre Staatsform Ratokratie, einem Hybrid aus den für Halblinge typischen Räten und einem demokratischen Grundkonzept. In der halblingschen Kultur geht man davon aus, dass nur ein Prischaman die freien Flusstäler nach dem Willen des grossen Erdgeistes führen kann. Aus diesem Grund sitzen in den Räten auch nur Prischamanen. Eine Besonderheit in der Staatsform der Halblinge liegt in der gleichzeitigen Besetzung der Ämter durch einen männlichen und weiblichen Halbling (Rat der Väter/Rat der Mütter und Vater der Väter/Mutter der Mütter).

Rat der Väter & Rat der Mütter

Der Rat der Väter und der Rat der Mütter besteht aus jeweils 10 Mitgliedern. Jeder Sitzende stammt aus einer von den zehn größten Städte der freien Flusstäler (Thalhaim, Zweibrücken, Balchehaim, Berggugg, Wainhuggeln, Schmiddkloppenhaim, Waldeshaim, Hopfenburgen, Huggelshausen und Noigarmingen). In diesen Städten haben sie ein Amt inne, das etwa dem des Bürgermeisters entspricht.

Wahl

(...)

aktuelle Ratsmitglieder

(...)