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→Wirtschaft und Handel
== Wirtschaft und Handel ==
Zu seinen Nachbarländern unterhält das Königreich nahezu keine Importhandelsbeziehungen und strebt diese auch nicht an. Einzig mit dem Herzogtum [[Korumand ]] gibt es eine vertragliche Vereinbarung, welche den Transportweg von Untermoor nach Altmark regelt. Es ist Grünbergen erlaubt, in regelmäßigen Abständen mehrere Karren mit einer Eskorte über [[Nordwald]] und [[Bergmoor]] nach Altmark zu schicken.
Die Finanzierung Grünbergens wird durch [[königliche Händler]] gesichert, die vor Ort hergestellte Waren in die angrenzenden Länder bringen, um sie dort zu verkaufen und dort gleichermaßen gesetzlich festgelegte Waren einkaufen, wenn es für [[Grünbergen]] als notwendig erachtet wird. Eine Einfuhr von Waren fremder Händler ist strikt untersagt. Bereits der Versuch wird von der königlichen Händlergilde und der dafür zuständigen Kontrollgarde strikt unterbunden.