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Galfar
,→Geschichte und Herrschaft
Die heutige Situation der Bewohner des Herzogtums als Untertanen des Herzogs und der Samtgraven ist, um es kurz zu sagen, bedrückend. Die Bürger, auch die Bewohner der wenigen Städte, sind das Eigentum des ansässigen Samtgraven und diesem gegenüber Frondienste, Abgaben und Gehorsam pflichtig. Das Land auf dem sie wohnen hingegen ist Eigentum des Herzogs, wofür sie diesem ebenfalls Frondienste, Abgaben und Gehorsam schuldig sind. Zudem müssen sie ein regelmässiges [[Seelgeld]] an die Kirche entrichten, je nach Jahreszeit in Form von Frondiensten oder Abgaben. Für den einfachen Bauer kommt so eine Steuerlast von fast der Hälfte seiner Erträge zusammen, zusätzlich dazu kann er jederzeit zu Diensten am Graven, dem Herzog oder der Kirche, meist in Form von handwerklichen Arbeiten oder Ackerbau auf den herrschaftlichen Feldern, berufen werden.
=== Alterantive Geschichte (2) ===
Aufgrund seiner Verdienste gegen die [[Aivarunen]] wurde Galf Groffmann, genannt Galf der Bezwinger, ursprünglich ein kaiserlicher Offizier aus gutbürgerlichem Hause, von Aedor von Gruheym mit allen anderen Anführern im Jahre 401 n.Z. in den Adelsstand erhoben und das von ihm kontrollierte Gebiet wie allen anderen Anführern auch nach seiner Lossagung vom Kaiserreich ihm zum Lehen gegeben. Gefangene Aivarunen und andere zwangsangesiedelte Unfreie stellten die Bevölkerung des Landes, über die Galf mit fester Hand regierte. Da Galf den von ihm eroberten Bereichen aber stets eine strenge, militärische Hierarchie aufrecht erhalten hat und seine Mannen geschlossen zum Grauland übergetreten sind verfügte Galf verglichen mit den wesentlich zahlreicheren Anführern kleinerer Truppen über ein ausserordentlich grosses Gebiet. Nur wenige Jahre später, im Jahre 405 n.Z.In der noch schlecht organisierten Adelsrepublik nutzt Galf aber die Gunst der Stunde sich zum Herzog zu ernennen und seine Hauptleute in den Adelsstand eines zu erheben und ihnen den Titel eines [[Samtgrav|Samtgraven]] zu geben. Dies war ein Affront gegen den Adelsmarschall, dem es als einzigem zusteht in Grauland zu Adeln und gegen die gesamte Adelsversammlung, die darauf ruht, dass alle Adeligen gleichberechtigt einander gegenüberstehen. Dennoch verfügt Galf mit seinen Soldaten über eine derart schlagkräftige Truppe das von einer militärischen Lösung auf der Adelsversammlung abstand genommen wird. Die Adelsversammlung verhängt daher eine jährlich abzuführende Strafe bis Galf oder sein Nachfolger als Herzog zurücktritt und ernennt das Herzogtum Galfar nominell zum Protektorat des Graulandes. Effektiv verwandelt sich das Galfar somit in ein Lehen des Graulandes und seine Verwaltung in ein feudales Adelswesen.
Aufgrund der Härte des Klimas, der Gefährlichkeit des Landes und nicht zuletzt der unbarmherzigen Vorgehensweise seiner an Krieg, Gewalt und Plünderung gewohnten Graven hatten Galf und seine Graven bald den Ruf von mit Dämonen im Bunde stehenden Schwarzkünstlers inne. Seine spätere Erkrankung an Lepra, die ihn zwang, sich dem Volk nur noch äusserst selten und stets mit einer silbernen Maske vermummt (dies wurde von seinen Nachkommen übernommen; niemand ausser den hohen Beamten am Hof hat je das Gesicht seines Herzogs gesehen) zu zeigen, festigte diese Legende. Unter der nicht minder harten Herrschaft seiner kurioserweise ausschliesslich männlichen Nachkommen wurde das System eines zentralen Herzogs und mehrerer Verwalter im niederen Adelsstand beibehalten und weiter ausgebaut. Traditionell werden die beiden ältesten Söhne zu Rittern erzogen, während ihre jüngeren Brüder eine Klosterausbildung und danach ihrer Geburt entsprechend als [[(hoher lokaler Kirchentitel. Metropolit vielleicht?)]] die geistige Herrschaft im Herzogtum übernehmen.
Die heutige Situation der Bewohner des Herzogtums als Untertanen des Herzogs und der Samtgraven ist, um es kurz zu sagen, bedrückend. Die Bürger, auch die Bewohner der wenigen Städte, sind das Eigentum des ansässigen Samtgraven und diesem gegenüber Frondienste, Abgaben und Gehorsam pflichtig. Das Land auf dem sie wohnen hingegen ist Eigentum des Herzogs, wofür sie diesem ebenfalls Frondienste, Abgaben und Gehorsam schuldig sind. Zudem müssen sie ein regelmässiges [[Seelgeld]] an die Kirche entrichten, je nach Jahreszeit in Form von Frondiensten oder Abgaben. Für den einfachen Bauer kommt so eine Steuerlast von fast der Hälfte seiner Erträge zusammen, zusätzlich dazu kann er jederzeit zu Diensten am Graven, dem Herzog oder der Kirche, meist in Form von handwerklichen Arbeiten oder Ackerbau auf den herrschaftlichen Feldern, berufen werden.
== Sagen und Legenden ==