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Brembourg

1.224 Bytes hinzugefügt, 11:18, 23. Sep. 2014
Allgemein
Stadt des Vellhafener Bundes.
== Allgemein ==
 Brembourg ist , die südlichste Stadt des vellhafener Bundes, lebt hauptsächlich vom Handel mit dem heiligen Kaiserreich und der freien Stadt Velona. Das spiegelt sich auch in der Bevölkerung wieder, denn vor allem die wohlhabenden Bürger haben ihre Wurzeln fast alle im südlichen Nachbarland. Die zahlreichen Bauern, die die umliegenden fruchtbaren Felder bewirtschaften, stammen hingegen hauptsächlich aus dem Grauland, wodurch sich über die Jahrhunderte eine regelrechte Zweiklassengesellschaft gebildet hat. Dies führt zu einer Menge sozialem Zündstoff. In der Städte des Vellhafener Städtebundeseinfachen Bevölkerung werden sogar regelmäßig Rufe nach einer Rückkehr in die Adelsrepublik laut, weil auf den Verkauf von Nahrungsmitteln ins Landesinnere hohe Zölle und Abgaben stehen. Da Brembourg, dank der vielen Äcker und Weiden im Umland, einen riesigen Überschuss an Lebensmitteln produziert, bleibt den Bauern jedoch nichts anderes übrig als ihre Produkte zu exportieren. Ebenso wie Den reichen Kaufleuten kommt dieser Umstand in doppelter Hinsicht zu gute, da sich die anderen StädteStadtkasse einerseits gut mit den Abgaben der Bauern füllt, profitiert auch sie von dem man andererseits selber hauptsächlich am Handel mit exotischen Waren aus ganz Antamardem Süden verdient. Um sich vor eventuellen Aufständen in der Bevölkerung zu schützen, haben die reichsten Familien der Stadt regelrechte Privatarmeen angeheuert, deren Herkunft oft mehr als fragwürdig ist. Geht man durch ihre sauberen Das Stadtbild hingegen ist hell und gepflegten Straßenfreundlich, so kann man allerlei interessante das Wetter angenehm mild und warm. Die Matrosen und fremdartige Dinge entdeckenKauffahrer aus ganz Antamar, welche die einheimischen Seeleute von ihren Reisen mitbrachten. Besonders profitiert täglich im geschäftigen Hafen anlegen, scheinen sich deshalb nicht besonders um die Probleme der Stadt von ihre Nähe zur freien Stadtzu scheren.
=== Marktrecht ===
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