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Ordensrat

50 Bytes hinzugefügt, 00:23, 3. Mär. 2009
K
Ordensratsstruktur und Satzung
1. Wahl der Ordensratmitglieder
:Jeder Orden mit mindestens 5 Mitgliedern hat 3 Stimmen um die Mitglieder des Ordensrates zu wählen. Dieses Recht gilt uneingeschränkt für alle Orden mit oben genannter Mitgliederzahl. Die Stimmen des wählenden Ordens werden durch den Ordengründer Ordensgründer (oder einen '''legitimierten''' Vertreter, falls der Ordensgründer nicht zur Wahl antritt) abgegeben. Es ist nicht gestattet sich selbst zu wählen.
:Die zu wählenden Personen, die Mitglieder eines Ordens sein müssen, können sich selbst vorschlagen oder durch andere vorgeschlagen werden. Die Wähler entscheiden durch eine offene Wahl, ob sie die Wahl der Ratsmitglieder geheim oder öffentlich durchführen möchten.
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