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→Ordensratsstruktur und Satzung
1. Wahl der Ordensratmitglieder
:Jeder Orden mit mindestens 5 Mitgliedern hat 3 Stimmen um die Mitglieder des Ordensrates zu wählen. Dieses Recht gilt uneingeschränkt für alle Orden mit oben genannter Mitgliederzahl. Die Stimmen des wählenden Ordens werden durch den Ordengründer (oder einen '''legitimierten''' Vertreter) abgegeben. Es ist nicht gestattet sich selbst zu wählen.:Die zu wählenden Personen, die Mitglieder eines Ordens sein müssen, können sich selbst vorschlagen oder durch andere vorgeschlagen werden. Die Wähler entscheiden durch eine offene Wahl, ob sie die Wahl der Ratsmitglieder geheim oder öffentlich durchführen möchten.
2. Aufgaben und Öffentlichkeit
3. Zusammensetzung, Amtsperioden, Entscheidungsfindung
:Der Ordensrat setzt sich aus den Mitgliedern aller Orden Antamars zusammen - ein Spiegel soll er sein - und aus 12 Wesen soll er bestehen, von denen mindestens 6 anwesend sein müssen, um mit einer 2/3 Mehrheit eine Entscheidung zu treffen. Seine Zusammensetzung soll zirkulieren, nach 2 Monden wird eine neue Wahl vom alten Rat initiiert und abgehalten. Jedes Mitglied kann 3 Amtsperioden hintereinander als Ratsmitglied fungieren. Danach muss er mindestens für eine Amtsperiode aussetzen. :Der Vorsitzende des Rates soll vom gewählten Rat selbst, ebenfalls über eine 2/3 Mehrheit, gewählt werden. Sollte nach zwei Wahlgängen mit 2/3-Mehrheit kein Ergebnis zustandegekommen sein, reicht im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit aus. Dies verhindert dass der Rat für längere Zeit durch eine Wahl blockiert wird.:Es darf nur ein Mitglied eines Ordens im Rat Vertreten sein.
== Die Nominierung der zur Wahl stehenden Ratsmitglieder ==