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Exondria

463 Bytes hinzugefügt, 13:30, 17. Sep. 2008
Staatsform
Der Rat kümmert sich vor allem um die Außenhandelsbeziehungen und die Tagesgeschäfte der Verwaltung.
Grundsätzlich ist der Rat ein reines Beratungsorgan und hat weder gesetzgebende noch richterliche Befugnisse. Beschlüsse der Die Meinung des Rates werden wird erst durch die Zustimmung des Fürsten gültigzu einer Entscheidung. Im Gegensatz dazu kann der Fürst theoretisch auch am Rat vorbei Beschlüsse erlassen, ohne den Rat konsultieren oder auch nur informieren zu müssen.In der Praxis hat sich dieses Verhältnis jedoch dahin entwickelt, dass von diesem Recht nur im äußersten Notfall Gebrauch gemacht wurde und der Rat in die Staatsgeschäfte gut eingebunden wurdeistNeben der Hauptstadt gibt es im Fürstentum zwölf größere Siedlungen, die durch je einen Abgesandten im Rat vertreten sind:*Die drei Ortschaften um die Zollämter Deesa, Anfor und Benkro*Die drei Bergwerks- und Eisensiedlungen im Hochland: Hügelheim, Brockgratens und Elerand*Die zwei Dörfer an der Westküste: Eleorath und Faros*Die zwei Dörfer an der Südküste: Nelith und Esded*Die zwei Gemeinden im Vergor-Tal: Talstadt und Gorms Hafen
=== Militär ===
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