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Dunkelglimm

9 Bytes hinzugefügt, 21:15, 8. Sep. 2020
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Wer als Nicht-Dunkelzwerg mit Dunkelglimm umgeht, es kauft, transportiert, am Körper verbirgt oder auch nur berührt, gilt gemeinhn als vogelfrei; Dunkelglimm an Nicht-Dunkelzwerge abzugeben, gilt als schweres Verbrechen, welches mit Herabsetzung des sozialen Status oder Verbannung einhergeht.
Gleichwohl ist es lohnend, Dunkelglimm aus den Tunneln der Dunkelzwerge herauszubringen, Alchimisten und andere "ehrenwerte Wesen" zahlen exorbitante Preise für kleinste Mengen; man sagt, dass man für ein Fragment, welches einen Fingerhut füllt, genug Gold bekommet, um nie wieder einer Arbeit nachzugehennachgehen zu müssen.
== Verwendungen ==
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