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Dunkelglimm

363 Bytes hinzugefügt, 21:13, 8. Sep. 2020
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Wer als Nicht-Dunkelzwerg mit Dunkelglimm umgeht, es kauft, transportiert, am Körper verbirgt oder auch nur berührt, gilt gemeinhn als vogelfrei; Dunkelglimm an Nicht-Dunkelzwerge abzugeben, gilt als schweres Verbrechen, welches mit Herabsetzung des sozialen Status oder Verbannung einhergeht.
 
Gleichwohl ist es lohnend, Dunkelglimm aus den Tunneln der Dunkelzwerge herauszubringen, Alchimisten und andere "ehrenwerte Wesen" zahlen exorbitante Preise für kleinste Mengen; man sagt, dass man für ein Fragment, welches einen Fingerhut füllt, genug Gold bekommet, um nie wieder einer Arbeit nachzugehen.
== Verwendungen ==
Es gibt Gerüchte, dass Zwerge des Nordkontinents unter Verwendung von Dunkelglimm Nebeltöpfe hergestellt haben, deren Rauch schwer in der Luft liegt und absolut blickdicht ist.
Manche gedungene Mörder munkeln, es gäbe ein Waffenbalsam mit Dunkelglimm, welches einen Dolch aus dem Horn des [[Nachtmahr|Nachtmahres]] vor dem Zerfall im Sonnenlicht schützt.
 
[[Kategorie:Alchimie]]
[[Kategorie:Dunkelzwerge]]
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