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→Ordensratsstruktur und Satzung
1. Wahl der Ordensratmitglieder
:Jeder Orden mit mindestens 5 Mitgliedern hat 3 Stimmen um die Mitglieder des Ordensrates zu wählen. Dieses Recht gilt uneingeschränkt für alle Orden mit oben genannter Mitgliederzahl. Die Stimmen des wählenden Ordens werden durch den Ordengründer abgegeben. Die zu wählenden Personen, die Mitglieder eines Ordens sein müssen, können sich selbst vorschlagen oder durch andere vorgeschlagen werden. Die Wähler entscheiden durch eine offene Wahl, ob sie die Wahl der Ratsmitglieder geheim oder öffentlich durchführen möchten.
2. Aufgaben und Öffentlichkeit
:Der Ordensrat hat beratende Funktion und kann bei Schlichtungsfragen kontaktiert werden. Seine beratende Empfehlung hat durch die Zusammensetzung und die Art der Wahl des Rates einiges an Gewicht, schließlich repräsentiert er alle Orden die sich durch Taten, Dasein und Mitwirkung auszeichnen. Der Ordensrat tagt hinter verschlossenen Türen, ist jedoch verpflichtet, seine gesamten Protokolle den Völkern Antamars zur Einsicht offen zu halten.
3. Zusammensetzung, Amtsperioden, Entscheidungsfindung
:Der Ordensrat setzt sich aus den Mitgliedern aller Orden Antamars zusammen - ein Spiegel soll er sein - und aus 12 Wesen soll er bestehen, von denen mindestens 6 anwesend sein müssen, um mit einer 2/3 Mehrheit eine Entscheidung zu treffen. Seine Zusammensetzung soll zirkulieren, nach 2 Monden wird eine neue Wahl vom alten Rat initiiert und abgehalten. Jedes Mitglied kann 3 Amtsperioden hintereinander als Ratsmitglied fungieren. Danach muss er mindestens für eine Amtsperiode aussetzen. Der Vorsitzende des Rates soll vom gewählten Rat selbst, ebenfalls über eine 2/3 Mehrheit, gewählt werden. Es darf nur ein Mitglied eines Ordens im Rat Vertreten sein.
== Die Nominierung der zur Wahl stehenden Ratsmitglieder ==