Orden: Unterschied zwischen den Versionen

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==== Waffenkammer ====
 
==== Waffenkammer ====
 
=== Verfügbare Ordensränge ===
 
=== Verfügbare Ordensränge ===
* Ordensgründer: Der Ordensgründer selbst hat nur das besondere Recht, einen Orden aufzulösen und das Gründeramt zu übergeben sonst '''keine'''!
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Erst diese Ränge liefern Aussagen über das, was die einzelnen Ranginhaber innerhalb des Ordens tun dürfen.
Erst diese Ränge (die zusätzlich zum Gründeramt vergeben werden) liefern Aussagen über das, was die einzelnen Ranginhaber innerhalb des Ordens tun dürfen.
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# Ordensgründer: nur dieser darf einen Orden auch wieder auflösen
 
# Ordensoberhaupt
 
# Ordensoberhaupt
 
# Geheimer Rat
 
# Geheimer Rat

Version vom 4. November 2007, 15:28 Uhr

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Orden

Die Orden bieten die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten zusammen zu tun. Nach und nach werden diverse Zusatzfunktionen wie Lagerstätten, Waffenkammern und Unterkünfte hinzukommen.

Gründung eines Ordens

Um einen Orden zu Gründen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Man muss sich in einer Ortschaft befinden
  2. Es muss genügend Grund im entsprechenden Ort vorhanden sein
  3. Der Gründer benötigt ausreichend Startkapital, um ein Verwaltungsgebäude bauen zu können

Bewerbung bei einem Orden

Um sich bei einem Orden zu bewerben, muss man sich in einer Ortschaft befinden, wo der Orden ein Verwaltungsgebäude hat, um die Bürokratie abwickeln zu können.

Ausbau eines Ordens

Grundbesitz

Verwaltung

Unterkunft

Lagerstätte

Schatzkammer

Waffenkammer

Verfügbare Ordensränge

Erst diese Ränge liefern Aussagen über das, was die einzelnen Ranginhaber innerhalb des Ordens tun dürfen.

  1. Ordensgründer: nur dieser darf einen Orden auch wieder auflösen
  2. Ordensoberhaupt
  3. Geheimer Rat
  4. Rat
  5. Verdientes Mitglied
  6. Normales Mitglied
  7. Anwärter
  8. Bewerber