Orden: Unterschied zwischen den Versionen
(→Verfügbare Ordensränge) |
|||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
==== Waffenkammer ==== | ==== Waffenkammer ==== | ||
=== Verfügbare Ordensränge === | === Verfügbare Ordensränge === | ||
− | + | Erst diese Ränge liefern Aussagen über das, was die einzelnen Ranginhaber innerhalb des Ordens tun dürfen. | |
− | Erst diese Ränge | + | # Ordensgründer: nur dieser darf einen Orden auch wieder auflösen |
# Ordensoberhaupt | # Ordensoberhaupt | ||
# Geheimer Rat | # Geheimer Rat |
Version vom 4. November 2007, 15:28 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Orden
Die Orden bieten die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten zusammen zu tun. Nach und nach werden diverse Zusatzfunktionen wie Lagerstätten, Waffenkammern und Unterkünfte hinzukommen.
Gründung eines Ordens
Um einen Orden zu Gründen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Man muss sich in einer Ortschaft befinden
- Es muss genügend Grund im entsprechenden Ort vorhanden sein
- Der Gründer benötigt ausreichend Startkapital, um ein Verwaltungsgebäude bauen zu können
Bewerbung bei einem Orden
Um sich bei einem Orden zu bewerben, muss man sich in einer Ortschaft befinden, wo der Orden ein Verwaltungsgebäude hat, um die Bürokratie abwickeln zu können.
Ausbau eines Ordens
Grundbesitz
Verwaltung
Unterkunft
Lagerstätte
Schatzkammer
Waffenkammer
Verfügbare Ordensränge
Erst diese Ränge liefern Aussagen über das, was die einzelnen Ranginhaber innerhalb des Ordens tun dürfen.
- Ordensgründer: nur dieser darf einen Orden auch wieder auflösen
- Ordensoberhaupt
- Geheimer Rat
- Rat
- Verdientes Mitglied
- Normales Mitglied
- Anwärter
- Bewerber