Himmlische Steine: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Juni 2012, 18:42 Uhr
Bei den himmlischen Steinen handelt es sich um eine Strafe im Rechtssystem der Abajiden. Sie wird in der Regel für besonders schwere Straftaten verhangen und ist die drittschwerste Körperstrafe im Rechtssystem der Abajaiden.
Zuerst wird ein Brett mit allen Bildern des abajaidischen Pantheons auf dem Boden platziert. Bei den Elahimisten befindet aufgrund des Bilderverbots sich das Wort „Elahim“ in kunstvoller Kalligraphie auf diesem Brett. Bei den polytheistischen Abajaiden darf sich der Verurteilte einen Gott aussuchen, dem er sein Schicksal anvertraut.
Hiernach wirft der älteste Mann der Karawane oder der Vorsitzende des Ältestenrates nach alter Sitte 32 etwa gleichgroße Kiesel auf das Brett. Üblicherweise sind diese Steine des Urteils durch einen geistlichen geweiht. Die Zahl derer, die auf dem durch den Verurteilten gewählten Gottesbild landen, bestimmen die Anzahl der Strafsteine, die der Geschädigte auf den Täter werfen darf.
Die Vollstreckung erfolgt für den Verurteilten mit gebundenen Händen und Füßen. Um gezielte Ausweichbewegungen zu vermeiden, werden ihm zudem die Augen verbunden.
Der Geschädigte sammelt für die Vollstreckung Steine, die nicht größer sein dürfen als seine eigene Faust. Dann darf er den Angeklagten mit der durch das Brett festgelegten Anzahl Steine bewerfen. Er muss sich dafür für jeden Stein, den er wirft, drei Schritte vom Verurteilten entfernen. Juristisch gesehen beträgt die maximale Entfernung 15 Schritt, jeder weitere Schritt gilt dann als besonders gottgefällig. Der so Strafende hat die Möglichkeit zur Gnade, so darf er selber die Zahl der Steine verringern oder absichtlich daneben werfen. Trifft er mit einem Stein nicht, so darf er den Wurf nicht wiederholen.
Nach dem Vollzug der Würfe wird dem Verurteilten sofortige medizinische Hilfe zuteil.
Sollte bei dem Steinwurf auf das Brett kein Stein auf dem gewählten Bild liegen bleiben, so gilt der Verurteilte als göttlich geschützt. Die Strafe ist gilt dann ohne einen Wurf als vollzogen. Viele so um ihre Rache gekommene trösten sich damit, dass den Sünder wohl im Nachleben viel schlimmere Schmerzen erwarten als sie ihm hier auf Erden hätten zufügen können.
Vor diesem relativ komplizierten Strafritual wurde der Verurteilte häufig einfach gesteinigt und ohne großes Aufheben im Sand verscharrt. Aufkeimende Religiosität und die Angst vor Fehlurteilen führte aber wohl im Laufe der Zeit dazu, dass man lieber die Götter intensiver hinzuzog.