Regierung von Westendar: Unterschied zwischen den Versionen
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Die 9 '''Hofämter''' hingegen sind eher prestigeträchtig und symbolisch als mit praktischer Macht verbunden. Dafür bieten sie die Möglichkeit, stets direkten Kontakt zur königlichen Familie zu halten. Ob Mundschenk, Tafelherr oder Schwertträger, die praktischen Arbeiten dieser uralten Ämter werden längst von anderen Dienern unter Aufsicht des '''Königlichen Güterverwalters''' übernommen, lediglich bei besonderen Zeremonien befleißigen sich die (meist recht alten) Amtsinhaber, dem König mit öffentlichen Handreichungen zu dienen. Als persönliches Gefolge verfügt der König (wie auch jeder seiner Verwandten) über eine Reihe von Kammerherren und Hofdamen, die zuvor als Pagen und Kammerjungfern eine mehrjährige Ausbildung bei Hofe durchlaufen haben - für die Kinder der reichen und mächtigen Fürsten eine lästige Pflicht, für die des oft verarmten Landadels eine höchst begehrte Chance. | Die 9 '''Hofämter''' hingegen sind eher prestigeträchtig und symbolisch als mit praktischer Macht verbunden. Dafür bieten sie die Möglichkeit, stets direkten Kontakt zur königlichen Familie zu halten. Ob Mundschenk, Tafelherr oder Schwertträger, die praktischen Arbeiten dieser uralten Ämter werden längst von anderen Dienern unter Aufsicht des '''Königlichen Güterverwalters''' übernommen, lediglich bei besonderen Zeremonien befleißigen sich die (meist recht alten) Amtsinhaber, dem König mit öffentlichen Handreichungen zu dienen. Als persönliches Gefolge verfügt der König (wie auch jeder seiner Verwandten) über eine Reihe von Kammerherren und Hofdamen, die zuvor als Pagen und Kammerjungfern eine mehrjährige Ausbildung bei Hofe durchlaufen haben - für die Kinder der reichen und mächtigen Fürsten eine lästige Pflicht, für die des oft verarmten Landadels eine höchst begehrte Chance. | ||
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+ | [[Kategorie:Königreich Westendar]] |
Version vom 10. September 2011, 21:21 Uhr
Nähere Beschreibung der Regierung des Königreiches Westendar.
Der König wird bei der Regierung von einem Kronrat mit 36 Sitzen unterstützt. Alle 15 Fürsten haben einen Sitz, außerdem die obersten Priester der 9 Götter, der oberste Hofmagier, die Inhaber der 5 Kronämter sowie 6 vom König bestimmte Personen - meist sehr reiche Kaufleute oder Adelige, die für dieses Privileg horrende Summen bezahlen. Der König darf kein Gesetz ohne Anhörung des Kronrates erlassen, zumindest nicht direkt - jeder Kronratsherr darf einen eigenen Gegenvorschlag erarbeiten, das Gesetzt juristisch prüfen lassen und andere Verzögerungen nutzen. Auch haben die Kronratsherren das Recht, den König jederzeit (!) zu sehen und über jede Entscheidung, jeden Vertrag und jeden offiziellen Brief informiert zu werden. Meist ist aber nur ein Teil des Rates anwesend, und es ist nicht möglich, die Privilegien auf Stellvertreter zu übertragen - zur rechten Zeit mag der Kronrat also ganz anders reagieren als bei voller Besetzung. Zwar achtet der Kronrat meist mehr auf die eigenen Interessen als die des Landes oder gar des Volkes, aber immerhin setzt er der königlichen Willkür Grenzen.
An Stelle von Ministern gibt es die 5 Kronämter, die vom König vergeben werden - auf Lebenszeit, oder bis sie wegen eines Schwerverbrechens abgesetzt werden können. Es sind im einzelnen: Tesorero (Finanzen, Ländereien), Cuidador (Gesetze und Vorschriften, Archiv), Mariscal (Ställe, Logistik, Postwesen, Verkehrswesen), Heraldo (Diplomatie, Zeremoniell) und Generalissimo (Feldherr, Polizeichef). Da die tatsächliche Umsetzung der Gesetze in ihrer Hand liegt, sind die Amtsinhaber überaus mächtig - und korrupt. Da sie ihre Ämter meist vom König gegen enorme Summen kaufen, sehen sie zu, ihre Investition wieder hereinzuholen, bevor sie eben wegen dieser Korruption wieder abgesetzt werden...
Die 9 Hofämter hingegen sind eher prestigeträchtig und symbolisch als mit praktischer Macht verbunden. Dafür bieten sie die Möglichkeit, stets direkten Kontakt zur königlichen Familie zu halten. Ob Mundschenk, Tafelherr oder Schwertträger, die praktischen Arbeiten dieser uralten Ämter werden längst von anderen Dienern unter Aufsicht des Königlichen Güterverwalters übernommen, lediglich bei besonderen Zeremonien befleißigen sich die (meist recht alten) Amtsinhaber, dem König mit öffentlichen Handreichungen zu dienen. Als persönliches Gefolge verfügt der König (wie auch jeder seiner Verwandten) über eine Reihe von Kammerherren und Hofdamen, die zuvor als Pagen und Kammerjungfern eine mehrjährige Ausbildung bei Hofe durchlaufen haben - für die Kinder der reichen und mächtigen Fürsten eine lästige Pflicht, für die des oft verarmten Landadels eine höchst begehrte Chance.