Jarsmanr: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Jarsmanr oder die Jarskvinna ist das gewählte Oberhaupt der traditionellen Form des Zusammenlebens der Nordahejmr, der [[Drakarskap]]. | Der Jarsmanr oder die Jarskvinna ist das gewählte Oberhaupt der traditionellen Form des Zusammenlebens der Nordahejmr, der [[Drakarskap]]. | ||
− | Der Titel des Jarsmanr ist nicht erblich, und wird auf Lebenszeit verliehen. Nach dem Tod des alten Jarsmanr folgt eine siebentägige Trauerzeit, in der die Bestattung des Oberhaupts vorbereitet wird und besonders viele Taten des Verstorbenen besungen weden. | + | Der Titel des Jarsmanr ist nicht erblich, und wird für gewöhnlich auf Lebenszeit, selten auf für ein oder fünf Jahre, verliehen. |
− | Nach der Bestattung tritt ein Skaprthing zusammen(sämtliche erwachsenen Frauen und Männer), bei der jedem Mitglied der Drakarskap die Möglichkeit gegeben wird, sich zur Wahl zu stellen. Zum Schluss der Versammlung wird das neue Oberhaupt gewählt. | + | |
+ | Nach dem Tod des alten Jarsmanr folgt eine siebentägige Trauerzeit, in der die Bestattung des Oberhaupts vorbereitet wird und besonders viele Taten des Verstorbenen besungen weden. | ||
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+ | Nach der Bestattung tritt ein Skaprthing zusammen (sämtliche erwachsenen Frauen und Männer), bei der jedem Mitglied der Drakarskap die Möglichkeit gegeben wird, sich zur Wahl zu stellen. Zum Schluss der Versammlung wird das neue Oberhaupt gewählt. | ||
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+ | Bei für eine begrenzten Zeit gewählten Jarsmanr oder Jarskvinna erfolgt beim Thing die Wahl des Nachfolgers. Eine Wiederwahl von erfolgreichen und beliebten Jarsmanr ist nicht selten. | ||
'''Das Heim der Jarsleute''' | '''Das Heim der Jarsleute''' | ||
Der Jarsmanr wohnt - im Falle einer Dorfgemeinschaft - von da an in der großen Langhalle des Dorfes. | Der Jarsmanr wohnt - im Falle einer Dorfgemeinschaft - von da an in der großen Langhalle des Dorfes. | ||
− | Es hat sich die Tradition etabliert, die Schriftrollen mit den Taten, sowie je einen persönlichen Wertgegenstand der gestorbenen Jarsleute(eine Waffe, ein Horn, ein besonderes Kleidungsstück, Tischbesteck) in der Halle aufzubewahren. Bei Fehden zwischen zwei Drakarskapar gilt das Rauben dieser Gegenstände als schweres Verbrechen, nur wenig unterhalb der Schändung eines Tempels. Den Mitgliedern der angreifenden Gemeinschaft bleibt der Zugang zu [[Mirka]]s Segensreich auf ewig verwährt. | + | |
+ | Es hat sich die Tradition etabliert, die Schriftrollen mit den Taten, sowie je einen persönlichen Wertgegenstand der gestorbenen Jarsleute (eine Waffe, ein Horn, ein besonderes Kleidungsstück, Tischbesteck) in der Halle aufzubewahren. Bei Fehden zwischen zwei Drakarskapar gilt das Rauben dieser Gegenstände als schweres Verbrechen, nur wenig unterhalb der Schändung eines Tempels. Den Mitgliedern der angreifenden Gemeinschaft bleibt der Zugang zu [[Mirka]]s Segensreich auf ewig verwährt. | ||
[[Kategorie:Nordahejmr]] | [[Kategorie:Nordahejmr]] |
Version vom 19. Juni 2011, 14:06 Uhr
Der Jarsmanr oder die Jarskvinna ist das gewählte Oberhaupt der traditionellen Form des Zusammenlebens der Nordahejmr, der Drakarskap. Der Titel des Jarsmanr ist nicht erblich, und wird für gewöhnlich auf Lebenszeit, selten auf für ein oder fünf Jahre, verliehen.
Nach dem Tod des alten Jarsmanr folgt eine siebentägige Trauerzeit, in der die Bestattung des Oberhaupts vorbereitet wird und besonders viele Taten des Verstorbenen besungen weden.
Nach der Bestattung tritt ein Skaprthing zusammen (sämtliche erwachsenen Frauen und Männer), bei der jedem Mitglied der Drakarskap die Möglichkeit gegeben wird, sich zur Wahl zu stellen. Zum Schluss der Versammlung wird das neue Oberhaupt gewählt.
Bei für eine begrenzten Zeit gewählten Jarsmanr oder Jarskvinna erfolgt beim Thing die Wahl des Nachfolgers. Eine Wiederwahl von erfolgreichen und beliebten Jarsmanr ist nicht selten.
Das Heim der Jarsleute
Der Jarsmanr wohnt - im Falle einer Dorfgemeinschaft - von da an in der großen Langhalle des Dorfes.
Es hat sich die Tradition etabliert, die Schriftrollen mit den Taten, sowie je einen persönlichen Wertgegenstand der gestorbenen Jarsleute (eine Waffe, ein Horn, ein besonderes Kleidungsstück, Tischbesteck) in der Halle aufzubewahren. Bei Fehden zwischen zwei Drakarskapar gilt das Rauben dieser Gegenstände als schweres Verbrechen, nur wenig unterhalb der Schändung eines Tempels. Den Mitgliedern der angreifenden Gemeinschaft bleibt der Zugang zu Mirkas Segensreich auf ewig verwährt.