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→Stadtrat
Jede Stadt im Dûn-Reich hat einen Stadtrat, die die Geschicke dieser lenkt. Der Stadtrat setzt sich ausschließlich aus männlichen Zwergen zusammen und ist wie folgt aufgeliedert:
*Dem Stadtvorsteher (Dieser wird von den Stadtbewohnern für 50 Wendungen gewählt, wobei hier nur männliche Dûn-stämmige wählen dürfen.)
*Dem Ältesten (Dem ältesten, männlichen Zwerg der Stadt)
*Dem obersten Militärbefehlshaber der Kommandantur zur Wacht (und somit dem obersten Militärbefehlshaber der Stadt)
*Dem örtlicher Tempelvorsteher der Maamorasch-Kirche (Wobei sämtliche Vorsteher - der 14 größeren Tempel des Landes - gleichzeitig auch den Rat des Maamorasch und somit die geistliche Führungsriege des Dûn-Reiches bilden.)
*Dem Tempelvorsteher des Xolgorasch-Tempels (Falls es einen Tempel in der jeweiligen Stadt gibt und sich dessen Altar nicht im Maamorasch-Tempel selber befindet. In dem Fall ist der Tempelvorsteher der Maamorasch-Kirche gleichzeitig auch der Vorsteher der örtlichen Xolgorasch-Anhängerschaft, welche sich meistens aus anderen Zwergen als Dûn-Zwergen zusammensetztund erhält eine zusätzliche Stimme.)
*Dem Tempelvorsteher des Umor-Tempels (Falls es einen Tempel in der jeweiligen Stadt gibt und sich dessen Altar nicht im Maamorasch-Tempel selber befindet. In dem Fall ist der Tempelvorsteher der Maamorasch-Kirche gleichzeitig auch der Vorsteher der örtlichen Umor-Anhängerschaft, welche sich meistens aus anderen Zwergen als Dûn-Zwergen zusammensetztund erhält eine zusätzliche Stimme.)
*Zwei Volksvertretern (Diese werden ebenfalls von den Stadtbewohnern für die Dauer von 10 Wendungen gewählt, wobei hier auch alle anderen Zwergenstämme und auch die Frauen mit wählen dürfen.)
*Zwei Vertretern der örtlichen Wirtschaft (Wobei einer davon immer von der hiesigen Minenbaugesellschaft gestellt wird, während der andere zumeist von den Händlern aus ihrer Riege gewählt wird.)
Sollte der König an einer Stadtratsitzung teilnehmen - die einmal pro Jahreszeit und in Notzeiten öfter abgehalten wird - dann hat der Stadtrat nur beratende Tätigkeit und keine Entscheidungsgewalt.