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Weitere häufiger verhängte Strafen sind Verbannung'''Ausländern''' freundlicher Mächte, Kerkerhaftdie nicht dem Adel ihres Landes angehören oder Menschen die gar feindlichen Mächten zugerechnet werden, Zwangsarbeitstehen keinerlei Rechte zu. Sie werden direkt vom nächsten Samurai im '''Standrecht''' abgeurteilt. Dabei ist das Strafmaß um ein vielfaches höher als bei Inodanern. Ausnahmen gelten lediglich bei diplomatischer Intervention an höherer Stelle. Ausschliesslich bei Ausländern wird auch '''körperliche Züchtigung''' wie Stockschläge oder öffentliches Auspeitschen angewendet, Verlust der Bürgerrechte und Standesverlust als Leibeigener sowie Geldbussenwas selbst für leibeigene Inodaner tabu ist.
Ausländer freundlicher Mächte, die nicht dem Adel ihres Landes angehören Der Einsatz von '''Folter''' zur Erringung von Geständnissen nur bei Ausländern oder Menschen die gar feindlichen Mächten zugerechnet werden, stehen keinerlei Rechte zu. Sie werden direkt vom nächsten Samurai im Standrecht abgeurteiltLeibeigenen statthaft und unter freien Inodanern untersagt. Dabei ist das Strafmaß um ein vielfaches höher als bei InodanernPflanzen von schnellwachsenden Bambusschößlingen unter dem gestreckten Delinquenten eine häufig mit ''durchwachsendem'' Erfolg eingesetzte Methode. Ausnahmen gelten lediglich bei diplomatischer Intervention an höchster StelleNachschleifen hinter Pferden oder schlichtes Auspeitschen sind ebenso gebräuchlich.
→Inoda
== Inoda ==
* '''Oberster Richter ''' ist der [[Shogun]], nachgestellt [[Bushi]] und [[Samurai]], wie diese Hirarchie auch in anderen Belangen gilt. * '''Frauen und Männer ''' sind vor Gericht gleichgestellt.<br />* In Inoda gilt '''Religionsfreiheit''', solange die Lehre nicht mit inodanischen Gesetzen kollidiert. Dem [[Religion_der_Inoda|Kyô]] fehlt jeglicher Missionsgedanke und er toleriert daher anderen Religionen, da diese nur noch nicht erleuchtete Vorformen des Kyô darstellen.* '''Leibeigene''' (überwiegend Bauern) sowie Angehörige der besitzen keinen Anspruch auf Gerichtsverhandlungen, da sie ihrem Lehnsherrn unterstehen, der im Zweifel auch unter ihnen richtet. Dennoch steht es ihnen frei sich bei Grausamkeiten oder anderen unehrenhaften Verhalten ihres Lehnsherren, bei dessen Herren zu beklagen. In der Praxis ist davon noch nie Gebrauch gemacht worden.
* '''Krieger, Bürger, Samurai und andere Freie Bürger''' haben Anspruch auf Gerichtsbarkeit. Wer es sich leisten kann, kann einen Rechtsbeistand als Vertreter bestellen. Ebenso kann der Kläger einen Rechtsbeistand beibringen, klagt der Staat selbst bei Kapitalverbrechen, tritt meist ein Bushi an diese Stelle.
* '''Bushi''' unterstehen keiner Gerichtsbarkeit, ausser dem Shogun und einem Konzil aus Gleichgestellten. Dennoch können ihre Leibeigenen bei Grausamkeiten und ungerechten Härten gegen sich bei anderen Bushi oder dem Shougun vorstellig werden.
* Jedes Mitglied der '''Kriegerkaste''' hat das Recht, ja sogar die Pflicht Angriffe gegen seine oder seiner Familie Ehre, sowie der Ehre seines Lehnsherren in einem offenen '''Duell''' zu ahnden. Ebenso kann bei unklarer Rechtslage vom Richter ein Duell zur Klärung festgesetzt werden, da die univerelle Energie dem Recht zum Sieg verhelfen wird.* Sonderfall '''[[Yapaika]]''': Angehörige dieser Untergrundorganisation werden zumeist still und ohne Aufsehen durch die [[Tokkô]] beseitigt. Manchmal scheint es so, als würde sich auch schlicht missliebiger Personen durch geheime Anzeigen entledigt, aber das ist keine gesicherte Tatsache.<br/>Die '''Todesstrafe''' wird verhängt bei Vergehen wie Hochverrat, Mord, schwerem Raub oder RaubmordDesertation, Feigheit vor dem Feind, Schwarze Mord, Raubmord oder schwerem Raub, Ausübung der schwarzen Magie , Sklaverei und allgemein schweren schwersten Verstössen gegen den [[Bushi-Do]], der zu weiten Teilen auch Grundlage der Gesetze bildetbildete. Bei Von '''Kriegern und Adeligen ''' erwartet manim Verurteilungsfall das Begehen von [[Seppuko]], beziehungsweise räumt ihnen den ehrerhaltenden Weg des [[Seppuko]] ein, sofern das Vergehen nicht zu ehrlos war. <br />Andere werden öffentlich hingerichtet, wobei Köpfen, Vierteilen und Pfählen oder in Käfigen ausstellen und Verschmachten lassen die häufigsten sind. Nur '''Schwarzmagier ''' werden verbrannt, um ihre schädliche Energie aus dem universalen Energiefluss zu entfernen.<br />Weitere '''häufig verhängte Strafen''' sind Verbannung, Kerkerhaft, Zwangsarbeit, Verlust der Bürgerrechte oder Standesverlust in die Leibeigenschaft. Geringere Vergehen sind mit Geldbussen bedroht, zu deren Beibringung Zwangshaft oder Ableistung durch Frondienst eingesetzt werde kann.
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<small>Weitere Reiche hinzufügen, bei großen Ähnlichkeiten mit einem schon beschriebenen Reich einfach darauf verweisen.</small>
[[Kategorie:Welt Antamar]]