Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Eisenhallen

2.966 Bytes hinzugefügt, 09:35, 16. Mär. 2009
Gerichtsbarkeit
=== Gerichtsbarkeit ===
Ähnlich wie die Regierung ist auch die Gerichtsbarkeit in Zuständigkeiten untergliedert, die ja nach härte des Verbrechens über den Schuldigen richten. Die Zusammensetzung des Gerichts wird von den entsprechenden Personen gewählt, die unter dieses Gericht fallen. Wichtig dabei ist, das die Zwerge, welche gewählt werden, auch ein entsprechendes Wissen über die Rechtssprechung haben. Es wird bei den Zwergen immer versucht die niedrigste Gerichtsbarkeit zu nutzen, um evtl. vorhandene Verbrechen nicht so weit zu streuen. Jedoch wird immer das schwerste Delikt zur suche des richtigen Gerichtes herangezogen. Dies bedeutet, das in folgender Reihenfolge zu Gericht gesessen wird:
::* Zunftgericht
::* Ortsgericht
::* Provinzgericht
::* Landesgericht
Das Zunftgericht ist selbstständig und richtet über alle Verbrechen, die in Arbeitder jeweiligen Zunft geschehen sind und auch im Zusammenhang mit der Zunft stehen.Die Richter in diesem Gericht werden von den Arbeitern, Meistern oder Großmeistern ernannt. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von normalen Niveau zu besitzen. Hier werden folgende Verbrechen gerichtet: ::* Klein-Diebstahl::* Klein-Betrügerein::* Klein -Veruntreuungen::* Körperverletzung/Ehrbeleidigung::* Erpressung/Bedrohung/Vertragsbruch  Das Ortsgericht beschäftigt sich mit Kleinverbrechen. Diese Kleinverbrechen werden auf der gleichen Stufe wie die Regierung durch die Bürgermeister reguliert. Die Richter in diesem Gericht werden von den Bürgermeistern, Meistern oder Großmeistern ernannt. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von Hohem Niveau zu besitzen.Hierzu gehören: ::* Ladendiebstahl::* Raub, ohne Personenschaden::* Amts Veruntreuung::* schwere Körperverletzung::* klein-Familienfehde  Das Provinzgericht kümmert sich um Verbrechen, die eine größere Tragweite haben und diese Stufe des Gerichts notwendig machen.Die Richter in diesem Gericht werden von den Provinzregenten oder Großmeistern ernannt.Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von Hohem Niveau und einen gewissen Bekanntheitsgrad zu besitzen. Zu diesen Verbrechen gehören: ::* Mord::* Raub, mit Personenschaden::* Groß angelegter Raub/Diebstahl/Betrug::* hohe Amtsveruntreuung::* Großfamilienfehde  Das Landesgericht ist die letzte Instanz und entsprechend schwer sind die Verbrechen, die hier behandelt werden. Die 3 Richter, die hier sitzen, werden von den Großmeistern gewählt. Diese wählen wiederum aus allen praktizierenden Richtern und lassen somit dem Gewählten eine große Ehre zu teil werden. Die Voraussetzungen um in die Wahl eines Richters zu kommen ist Rechtswissen von höchsten Niveau und einem großen Bekanntheitsgrad zu besitzen. Das gewählte Gremium entscheidet über Verbrechen, die in die folgenden Bereiche fallen: ::* Politischer Mord::* Landesverrat::* Politbetrug und höchste Amtsveruntreuung
=== Militär ===
1.758
Bearbeitungen

Navigationsmenü