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→Heiliges Kaiserreich
==Heiliges Kaiserreich==
Recht und Gesetz liegen generell in Händen des Landesherren, das Kaiserreich selbst hat nur wenige Befugnisse und sorgt lediglich für eine Angleichung untereinander, weshalb noch heute in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Auslegungen vorherrschen können. Allgemein gilt:<br>*Stand nur Bürger des Kaiserreichs haben Anrecht auf:**volle Geschäftsfähigkeit**Verhandlung vor einem ordentlichen Gericht**Ämter und Pfründe*alle Geschlechter sind gleichgestellt*Sklaverei im eigentlichen Sinne ist verboten*Stände sind:**'''Unfreie''': etwa 30% der Bevölkerung; u.a. freiwillig in Vasallentum (Schutz gegen Arbeitsleistung) gegangen, durch Straftat (wie Überschuldung, Steuerhinterzug u.ä.) in Lehnsabhängigkeit stehende Personen beachten (Unfreie, Frondienste für Adel**'''FreieLandbevölkerung''': > 50% der Bevölkerung; Bauern und Handwerker, einige Händler, Steuerleister**'''Bürgertum''': etwa 15% der Bevölkerung; hauptsächlich Handwerker und Händler, Steuerleister**'''Adel''': etwa 1% der Bevölkerung, befreit von den meisten Steuern, BürgerVorrecht auf Ämter; Jagd-, Holz-, Wasser- und andere Rechte, Adlige...Erhebung eigener Steuern (bis zu 12%); eigene Gerichtsbarkeit**'''Geistlichkeit''': etwa 2% der Bevölkerung; befreit von Kriegsdienst und Steuern; eigene Gerichtsbarkeit folgt:*Örtliche Gerichtsbarkeit durch Landesherren?
*Wem unterstehen städtische Garden, wer setzt Recht und Gesetz auf dem Land und in Dörfern durch?
==Auretianien==