Samtgrav
Der Titel Samtgrav bezeichnet einen Angehörigen des niederen Dienstadels. Üblicherweise wird ein verdienter und vertrauenswürdiger Bürger, Handwerker oder Soldat als Samtgrav auf Mehrjahresfrist oder Lebenszeit eingesetzt; in einigen Regionen wie etwa dem Herzogtum Galfar, dem Ursprungsort dieses Dienstranges, ist dieser Titel auch erblich. Der leicht irreführende Name Samtgrav hat nichts mit der Textilie zu tun, sondern leitet sich vom Begriff Samtgemeinde ab, beziehungsweise dem ursprünglichen Begriff Samtweiler, der ein Grav -nicht zu verwechseln mit dem Graf, der zum Erbadel zählt- als Verwalter vornangestellt ist. Abhängig von den regionalen Traditionen kann ein Samtgrav über erhebliche Einkünfte und Privilegien verfügen; in manchen Gegenden jedoch ist er nicht mehr als ein von den Abgaben befreiter Schultheiß, der neben seinen Verwaltungstätigkeiten sein Feld bestellen muss.