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Vertrag von Khelym

7 Bytes hinzugefügt, 09:24, 2. Jun. 2016
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:''Vertrage zwischen den Zwergen, welche Stammen von Magmarox und vertreten durch die Priesterschaft mit den ansässigen weisen Folkhôr über die Besiedelung der Inseln, welche bis nun nur bewohnt von den weisen Folkhôr.''
:'''''§1''' Es seie gestattet einem jeden Zwerge, welcher abstammt abstammet von dem Ahnherrn Magmarox zu siedeln auf den Inseln Cod und Phyap.'':'''''§2''' Es verbleiet verbleibet die Insel Murgyp vorbehalten den Folkhôr.'':'''''§3''' Es erleidet §2 eine Ausnahme durch die Erlaubnis des Errichtens von höchstens zwei zweien Siedlungen, deren Sinn Sinne und Zweck Zwecke nachfolgend geregelt.'':'''''§4''' Die in §3 erlaubeten Siedlungen dürfen nur und ausschließlich nur dem Zwecke dienen, die Höhle von Khelym für Pilger erreichbar erreichebar zu machen.''
:'''''...'''''
[[Kategorie: Republik Caerun]]
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