Vertrag von Khelym: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Ankunft der Flotte der Caerun an den Gestaden der heutigen [[Republik Caerun|Republik]] wurde durch tausende [[Folkhôr]] begleitet, die so die Zwerge begrüßten. Zielsicher steuerte die Flotte mit ihrer Hilfe eine Bucht im Norden der Insel Cod an und ging dort vor Anker.  
 
Die Ankunft der Flotte der Caerun an den Gestaden der heutigen [[Republik Caerun|Republik]] wurde durch tausende [[Folkhôr]] begleitet, die so die Zwerge begrüßten. Zielsicher steuerte die Flotte mit ihrer Hilfe eine Bucht im Norden der Insel Cod an und ging dort vor Anker.  
  
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Dieser legte fest, dass für alle Zeit die Insel Murgyp heilig wäre und die Folkhôr über diese Wache zu halten hätten. Nur zwei Siedlungen sollten die Zwerge auf dieser Insel errichten dürfen, über die sie Zugang zu diesem heiligen Ort hätten. Und so bestehen noch heute nur die Siedlungen [[Corvusia]] und [[Bergveldt]] auf Murgyp, und keine zehntausend Caerun haben sich dort ständig niedergelassen.
 
Dieser legte fest, dass für alle Zeit die Insel Murgyp heilig wäre und die Folkhôr über diese Wache zu halten hätten. Nur zwei Siedlungen sollten die Zwerge auf dieser Insel errichten dürfen, über die sie Zugang zu diesem heiligen Ort hätten. Und so bestehen noch heute nur die Siedlungen [[Corvusia]] und [[Bergveldt]] auf Murgyp, und keine zehntausend Caerun haben sich dort ständig niedergelassen.
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Der Vertrag wird in der [[Große Bibliothek von Hochquell|Großen Bibliothek von Hochquell]] verwahrt. Der Beginn des Vertrages lautet:
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:''Vertrage zwischen den Zwergen, welche Stammen von Magmarox und vertreten durch die Priesterschaft mit den ansässigen weisen Folkhôr über die Besiedelung der Inseln, welche bis nun nur bewohnt von den weisen Folkhôr.''
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:'''''§1''' Es seie gestattet einem jeden Zwerge, welcher abstammt von dem Ahnherrn Magmarox zu siedeln auf den Inseln Cod und Phyap.''
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:'''''§2''' Es verbleiet die Insel Murgyp vorbehalten den Folkhôr.''
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:'''''§3''' Es erleidet §2 eine Ausnahme durch die Erlaubnis des Errichtens von höchstens zwei Siedlungen, deren Sinn und Zweck nachfolgend geregelt.''
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:'''''§4''' Die in §3 erlaubeten Siedlungen dürfen nur und ausschließlich nur dem Zwecke dienen, die Höhle von Khelym für Pilger erreichbar zu machen.''
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:'''''...'''''
  
 
[[Kategorie: Republik Caerun]]
 
[[Kategorie: Republik Caerun]]

Version vom 2. Juni 2016, 08:36 Uhr

Hintergrund

Die Ankunft der Flotte der Caerun an den Gestaden der heutigen Republik wurde durch tausende Folkhôr begleitet, die so die Zwerge begrüßten. Zielsicher steuerte die Flotte mit ihrer Hilfe eine Bucht im Norden der Insel Cod an und ging dort vor Anker.

Die Priester mit Folkhôr gingen von Bord und sprachen mehrere Sonnenläufe mit den Folkhôr. Diese berichteten von der längst vergangenen Zeit als Magmarox auf der Insel Murgyp weilte, und begleiteten die Priester alsdann auf diese Insel. Was genau dort geschah ist nicht überliefert, allerdings kehrten die Priester nach fast einer ganzen Wendung zurück, im Gepäck einen in Stein gemeißelten Vertrag - den, nach dem Flusslauf an dem er unterzeichnet wurde, benannten "Vertrag von Khelym".

Dieser legte fest, dass für alle Zeit die Insel Murgyp heilig wäre und die Folkhôr über diese Wache zu halten hätten. Nur zwei Siedlungen sollten die Zwerge auf dieser Insel errichten dürfen, über die sie Zugang zu diesem heiligen Ort hätten. Und so bestehen noch heute nur die Siedlungen Corvusia und Bergveldt auf Murgyp, und keine zehntausend Caerun haben sich dort ständig niedergelassen.

Vertragsinhalt

Der Vertrag wird in der Großen Bibliothek von Hochquell verwahrt. Der Beginn des Vertrages lautet:

Vertrage zwischen den Zwergen, welche Stammen von Magmarox und vertreten durch die Priesterschaft mit den ansässigen weisen Folkhôr über die Besiedelung der Inseln, welche bis nun nur bewohnt von den weisen Folkhôr.
§1 Es seie gestattet einem jeden Zwerge, welcher abstammt von dem Ahnherrn Magmarox zu siedeln auf den Inseln Cod und Phyap.
§2 Es verbleiet die Insel Murgyp vorbehalten den Folkhôr.
§3 Es erleidet §2 eine Ausnahme durch die Erlaubnis des Errichtens von höchstens zwei Siedlungen, deren Sinn und Zweck nachfolgend geregelt.
§4 Die in §3 erlaubeten Siedlungen dürfen nur und ausschließlich nur dem Zwecke dienen, die Höhle von Khelym für Pilger erreichbar zu machen.
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