Schimpf und Schande: Unterschied zwischen den Versionen

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Schimpf und Schande ist eine Körper- und Schmähstrafe im Rechtssystem der Abajaiden. Sie wird für mittelschwere Vergehen verhangen. Der Verurteilte wird in die Mitte einer in der Urteilsverkündung festgelegten Gruppe (bei der Karawaj-Shura handelt es sich in der Regel um alle Männer der Karawane) genommen, die Männer sammeln sich im Kreis um ihn. Dann wird er beschimpft, bespuckt und getreten. Die Vollstreckung erfolgt in der Regel barfuß, weswegen schwere Verletzungen die Ausnahme bilden. Die Strafe gilt als vollzogen, wenn alle Männer ermüdet sind und sich abwenden.
 
Schimpf und Schande ist eine Körper- und Schmähstrafe im Rechtssystem der Abajaiden. Sie wird für mittelschwere Vergehen verhangen. Der Verurteilte wird in die Mitte einer in der Urteilsverkündung festgelegten Gruppe (bei der Karawaj-Shura handelt es sich in der Regel um alle Männer der Karawane) genommen, die Männer sammeln sich im Kreis um ihn. Dann wird er beschimpft, bespuckt und getreten. Die Vollstreckung erfolgt in der Regel barfuß, weswegen schwere Verletzungen die Ausnahme bilden. Die Strafe gilt als vollzogen, wenn alle Männer ermüdet sind und sich abwenden.
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[[Kategorie: Abajaiden]]

Aktuelle Version vom 29. März 2015, 15:39 Uhr

Schimpf und Schande ist eine Körper- und Schmähstrafe im Rechtssystem der Abajaiden. Sie wird für mittelschwere Vergehen verhangen. Der Verurteilte wird in die Mitte einer in der Urteilsverkündung festgelegten Gruppe (bei der Karawaj-Shura handelt es sich in der Regel um alle Männer der Karawane) genommen, die Männer sammeln sich im Kreis um ihn. Dann wird er beschimpft, bespuckt und getreten. Die Vollstreckung erfolgt in der Regel barfuß, weswegen schwere Verletzungen die Ausnahme bilden. Die Strafe gilt als vollzogen, wenn alle Männer ermüdet sind und sich abwenden.