Reichsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Reichsfreiheit, von Gelehrten oft auch Reichsunmittelbarkeit genannt, bezeichnet ein besonderes Privileg einiger Städte in [[Grauland]]. Eine reichsunmittelbare Stadt liegt nicht auf dem Land eines Adeligen und ist so ausschliesslich und direkt dem [[Adelsmarschall]] unterstellt. Zur internen Verwaltung steht es reichsfreien Städten zu, einen Rat und Ratsvorsitzenden zu wählen. Da eine reichsunmittelbare Stadt stets über das [[Marktrecht]] verfügt -welches sie sich selbst verleihen darf- und keine Abgaben an den lokalen Adel entrichten muss, halten sich Zölle und Steuern meist in Grenzen, was fahrende Händler anlockt.
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Die Reichsfreiheit, von Gelehrten oft auch Reichsunmittelbarkeit genannt, bezeichnet ein besonderes Privileg einiger Städte in [[Adelsrepublik Grauland|Grauland]]. Eine reichsunmittelbare Stadt liegt nicht auf dem Land eines Adeligen und ist so ausschliesslich und direkt dem [[Adelsmarschall]] unterstellt. Zur internen Verwaltung steht es reichsfreien Städten zu, einen Rat und Ratsvorsitzenden zu wählen. Da eine reichsunmittelbare Stadt stets über das [[Marktrecht]] verfügt -welches sie sich selbst verleihen darf- und keine Abgaben an den lokalen Adel entrichten muss, halten sich Zölle und Steuern meist in Grenzen, was fahrende Händler anlockt.
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[[Kategorie:Adelsrepublik Grauland]]

Aktuelle Version vom 9. März 2015, 02:18 Uhr

Die Reichsfreiheit, von Gelehrten oft auch Reichsunmittelbarkeit genannt, bezeichnet ein besonderes Privileg einiger Städte in Grauland. Eine reichsunmittelbare Stadt liegt nicht auf dem Land eines Adeligen und ist so ausschliesslich und direkt dem Adelsmarschall unterstellt. Zur internen Verwaltung steht es reichsfreien Städten zu, einen Rat und Ratsvorsitzenden zu wählen. Da eine reichsunmittelbare Stadt stets über das Marktrecht verfügt -welches sie sich selbst verleihen darf- und keine Abgaben an den lokalen Adel entrichten muss, halten sich Zölle und Steuern meist in Grenzen, was fahrende Händler anlockt.