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Großsultanat Emreia

152 Bytes hinzugefügt, 14:59, 15. Okt. 2012
Besonderheiten der Rechtsprechung in Emreia
- Magieanwendung ist in Emreia streng reglementiert. Zur Anwendung braucht man eine Lizenz der Licakirche.
- Die bloße Beschäftigung mit Nekromantie ist streng bei Androhung der Todesstrafe verboten. Allein schon der Besitz von Schriften über Nekromantie, die nicht ausdrücklich für die Bekämpfung der Nekromantie durch die Licakirche herausgegeben wurden, ist strafbar.
- Es ist nur den 6 Leibwächter aus der [[Garde der aufblühenden Wüstensonne]] gestattet sich bewaffnet weiter als 30 Schritt der Sultana zu nähern.
== Militär ==
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