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Grauländisches Gesellschaftssystem

16 Bytes hinzugefügt, 09:47, 13. Jun. 2011
K
Rechtschreibfehler
====Wappen und Familiennamen====
Bei den Wappen grauländischer Adliger handelt es sich nicht um Familienwappen, sondern um Wappengemeinschaften, also Wappen, die von mehreren Familien geführt werden. Dies ist in der Geschichte des grauländischen Adels begründet, denn dieser war ursprünglich eine reine Kriegerkaste und die geteilten Wappen weisen noch heute noch immer auf die einstmalige zugehörigkeit Zugehörigkeit zur gleichen Einheit Truppe hin.
Parallel hierzu führen auch die wenigsten grauländischen Adligen einen Familiennamen. Stattdessen dient ihnen als Nachname der Zusatz "von xy", welcher sich nach dem aktuellen Wohnsitz der Familie richtet und sich mit diesem sowie auch durch Einheiraten reichere Famlien ändern kann. So kommt es in größeren Städten durchaus vor, dass mehrere verschiedene Familien z.B. den Nachnamen "von Rondthavn" tragen.<br>
Ausnahmen bildet hier der Kleinadel ohne eigenen Landbesitz: Da diese keinen Besitz für die Herleitung ihres Namens haben, sind hier ähnlich wie im Bürgertum vererbbare Familiennamen in Gebrauch. Desweiteren beginnen seit kurzer Zeit auch Familien mit viel Einfluss damit, den Ortsnamen Namen ihres Familienstammsitzes als vererbbaren Familiennamen zu führen.
====Erbrecht====
Im Grauland gilt die Realteilung, was bedeutet, dass ein Erbe gleichmäßig an alle Erben verteilt wird, anstatt nur an den ältesten von ihnen überzugehen. Dies führt vor allem beim kleinen und mittleren Adel zu einer ständig voranschreitenden Zerstückelung des Besitzes. Dies führt soweit, dass vererbtes Land irgendwann so klein wird, dass eine Bewirtschaftung nicht mehr sinnvoll ist. Viele dieser Kleinadligen verkaufen ihren Landbesitz an diesem Punkt an einen Magnaten und ziehen mit ihrer Familie als landlose Adlige herum oder leben als Pächter bei einem größeren Adligen.<br>
Den reicheren Adligen hingegen gelingt es in der Regel, die Größe ihres Landbesitzes durch geschickte Heiratspolitik und den Aufkauf nebeneinanderliegenden von kleinennebeneinanderliegenden, an sich nicht mehr rentabel bewirtschaftbaren Ländereien von Kleinadligen zu erhalten. Einige dieser Familien gehen auch dazu über, einen Großteil ihres Landes an einen Haupterben weiterzugeben und den anderen Erben den Wert des nicht geerbten Landes in Form von Geld oder anderen Gütern zu erstatten. Diese Praxis wird zwar geduldet, aber nicht unbedingt gern gesehen, da viele dies als trickreiche, halblegale Umgehung des gängigen Erbrechtes ansehen.
====Politische Macht====
Die Möglichkeiten der direkten politischen Einflussnahme sind für grauländische Adige bedeuten bedeutend größer als die von Adligen anderer Reiche. Dies ist in der fast demokratisch anmutenden Organisation des grauländischen Adels begründet. Jeder Adlige ist berechtigt, an der jährlich auf dem [[Mayfelt]] stattfindenden Adelsversammlung teilzunehmen. Bei dieser wird über aktuelle politische Belange abgestimmt, Gesetze werden erlassen, verändert oder aufgehoben. Alle 6 Jahre wählt die Adelsversammling Adelsversammlung außerdem den [[Adelsmarschall]]. <br>
Darüber hinaus gibt es noch lokale Parlamente, die sich mit unterschiedlicher Regelmäßigkeit treffen und über regionale Belange entscheiden.
*Ohne ein entsprechendes Gerichtsurteil darf kein Adliger vom Adelsmarschall enteignet, gefangen genommen oder bestraft werden; willkürliche Entscheidungen des Adelsmarschalls, um seine Herrschaft zu sichern sind somit ausgeschlossen
*Neue Gesetze dürfen nur mit Zustimmung der lokalen Parlamente erlassen werden
*Grauländische Adlige haben das Recht, dem Adelsmarschall nicht zu gehorchen und sogar bewaffnete Rebellionen bewaffneten Widerstand zum Schutz ihrer Unabhängigkeit und ihrer Rechte zu führen
*Auch die Berater des Adelsmarschalls werden von der Adelsversammlung gewählt
*jeder Adlige ist berechtigt, für die Wahl zum Adelsmarschall zu kandidieren
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