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Grauländisches Gesellschaftssystem

825 Bytes hinzugefügt, 12:46, 5. Jul. 2010
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=== Freie ===
Auch die Gruppierung der Freien setzt sich, wie die Unfreien, größtenteils aus Bauern und zu einem geringeren Anteil aus Handwerkern zusammen. Die Freien haben jedoch keinen Lehnsherrn, dem sie Gehorsam zu zollen haben. Oft sind sie auch Besitzer des Landes, das sie bewirtschaften, es kommt jedoch auch vor, dass sie dieses von den lokalen Adligen pachten. Weiterhin sind sie im Gegensatz zu den Unfreien voll rechtsfähig; sie dürfen selbst Anklage erheben und sich vor Gericht selbst vertreten bzw. jemanden auswählen, der dies tut. Die meisten Freien unterwerfen sich in solchen Fällen aber dennoch der Gerichtsbarkeit der lokalen Herrscher, um die oft weite Reise zu den Gerichten zu vermeiden. Generell lässt sich sagen, dass die Freien wohlhabender sind als die Unfreien, Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel.
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