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Grauländisches Gesellschaftssystem

1.480 Bytes hinzugefügt, 22:44, 25. Apr. 2010
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==Überblick==
Die Adelsrepublik Grauland ist durch ein feudales Herrschaftssystem gegliedert. Die besondere Gestalt dieser "Republik des Adels" ist in der bewegten Geschichte des Landes begründet und geht auf die Erlässe Aedor´s von Gruheym aus dem Jahre 401 n.Z. zurück. Die Adligen stehen einander nominell gleichgestellt gegenüber, auch wenn ihr tatsächlicher Einfluss drastisch varrieren kann und sind in der Adelsversammlung stimmberechtigt. Der Großteil des Landes ist überaus ländlich geprägt und eine Vielzahl von Kleinadligen wacht über das Land, das den meist unfreien Bauern zur Bearbeitung überlassen ist. Nur wenige Bauern sind frei und auch das Bürgertum in den Städten spielte bislang keine politische Rolle. Insgesamt sind etwa 8-10% der Bevölkerung dem Adel zuzurechnen und 80, etwa 10% den unfreien Bauern. Der Rest verteilt sich auf Bürger , etwa 15% sind Freie und freie Bauernetwa 65% Unfreie. Dem Adel sind traditionell alle Betätigungen außer dem Kriegshandwerk und der Landwirtschaft verboten, so dass Handwerk, Geldgeschäfte und Handel fest in der Hand des kleinen aber aufstrebenden Bürgertums sind.  == Das einfache Volk == === Unfreie ===Die Unfreien, ob Bauern oder Handwerker, gehören nicht nur nominell sondern auch den Gesetzen nach ihren Lehnsherren, den Adligen. Dies geht tatsächlich soweit dass es den Unfreien untersagt ist auf eigene Verantwortung die ihnen zur Verfügung gestellten Felder zu bestellen, da die Entscheidung hierüber dem jeweiligen grundbesitzenden Adligen obliegt. Der gesamte Ertrag ist im Übrigen den Adligen zu entrichten die umgekehrt jedoch eine Fürsorge für ihre Untertanen treffen und ihnen entsprechend berechnete Rationen an Nahrungsmitteln, Kleidung und Handwerksgütern zur Verfügung stellen. Dies bedingt dass ein jeder Lehnsherr stets auf die Maximierung seiner Erträge zu achten hat damit eine nachhaltige Versorgung gewährleistet werden kann. Zudem sind Unfreie von Natur aus nicht rechtsfähig, das heisst sie können weder selbst eine Anklage erheben noch können sie sich gegen eine solche verteidigen, hierzu müssen sie sich stets an ihren Lehnsherren wenden der dann auch unmittelbar Recht sprechen kann. Der Status als Unfreier ist erblich so dass eine Familie die einmal unfrei ist dies auch in sämtlichen Folgegenerationen bleibt sofern sie keinen Weg aus diesem Stand findet. Dies geschieht nach Gutdünken der jeweiligen Lehnsherren so dass ihre Untertanen in aller Regel bemüht sind sich gut mit ihnen zu stellen und möglicherweise durch besonders treue oder besonders herausragende Leistungen auf sich aufmerksam zu machen.   === Freie === 
==Die Bauern==
==Das Bürgertum==
 
 
==Der Adel==
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