Diskussion:Schimpf und Schande: Unterschied zwischen den Versionen

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Vom Antamarischen Recht wird erstmal nur auf die Karawaj-Shura verwiesen. Ich bin gerade noch mit Aigolf am auskaspern, in wie fern wir das alles so oder nicht doch anders übernehmen wollen.
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Nur Verbannung als Strafe für Abajiden macht mMn jedenfalls keinen Sinn, speziell bei so Leuten wie den Becerikli nicht.
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Version vom 18. Juni 2012, 22:23 Uhr

Ein Verweis auf Antamarisches Recht und umgekehrt böte sich an :)

--Platinum (Diskussion) 21:40, 18. Jun. 2012 (CEST)

Vom Antamarischen Recht wird erstmal nur auf die Karawaj-Shura verwiesen. Ich bin gerade noch mit Aigolf am auskaspern, in wie fern wir das alles so oder nicht doch anders übernehmen wollen. Nur Verbannung als Strafe für Abajiden macht mMn jedenfalls keinen Sinn, speziell bei so Leuten wie den Becerikli nicht.

--Provokateur (Diskussion) 22:23, 18. Jun. 2012 (CEST)