Diskussion:Antamarisches Recht

Aus AntamarWiki
Version vom 15. Juli 2009, 09:48 Uhr von Weu (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Frage: Wem unterstehen städtische Garden, wer setzt Recht und Gesetz auf dem Land und in Dörfern durch? Vorschlag: 1.) dem örtlichen Gericht! Nur Richter/Staatsanw...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Frage: Wem unterstehen städtische Garden, wer setzt Recht und Gesetz auf dem Land und in Dörfern durch?

Vorschlag: 1.) dem örtlichen Gericht! Nur Richter/Staatsanwälte (sofern in der Stadt angeboten) können "Befehle" erteilen, da sie auch die nötige rechtliche Kompetenz besitzen, zudem der Lehnsherr und ggf. Kaisserhaus/Bevollmächtigte des Kaiserhauses

2.) Erweiterung von 1.) um Amtsräte -> würde mehr Personen befähigen/berechtigen. Nachteil: bei Amtsrat bedarf es keiner Kenntnis Rechtskunde -> ggf. sollten sich also Amtsräte eher um die Händler kümmern (Gebührenfestsetzung), Strassenreinigung (Chefs der Strassenkehrer - aber auch verantwortlich für die Instandhaltung/Ausbau der Strassen), allg. Bürgeranliegen (evtl. Armenspeisung, Verkauf von städtischem Grund und Boden),....

3.) etwas ganz anders....

(weu)