Diskussion:Haus della Viscani: Unterschied zwischen den Versionen
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Elbenstern die Copyright rechte erlischt nach 100 Jahren bei Bildern ,dann sind sie gemeinfrei ,daher nicht bedenklich .--[[Benutzer:Aigolf (Original)|Aigolf (Original)]] 19:34, 31. Mär. 2011 (CEST) | Elbenstern die Copyright rechte erlischt nach 100 Jahren bei Bildern ,dann sind sie gemeinfrei ,daher nicht bedenklich .--[[Benutzer:Aigolf (Original)|Aigolf (Original)]] 19:34, 31. Mär. 2011 (CEST) | ||
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+ | So sehe ich das (momentan) auch. Sollte mir aber ein Jurist raten, die Bilder, so wie sie sind, rauszunehmen, werd ich das auch machen. --Ascanio 17:49, 31. März 2011 (PDT) |
Version vom 1. April 2011, 01:51 Uhr
Sorry, aber wenn Snorre das Wort Bastard hört, seid ihr beide Hackfleisch ;)
Der hat schon Bauerntrampel nachhaltig verübelt. Ich denke unehelich ist auch eher der passende Begriff, eben ein Kind der Liebe ;)
Gruss Powl
--"Die Bezeichnung „Bastard“ betraf vor allem Söhne, die adlige Männer mit Frauen niederen Standes gezeugt haben, mit denen sie in der Regel nicht verheiratet waren. Bastarde behielten im Abendland normalerweise den Stand ihrer Mutter und hatten keinerlei Privilegien. Wenn jedoch die Gemahlin eines Adligen unfruchtbar war oder alle seine Nachkommen vorzeitig verstarben, konnte ein Bastard die Erbfolge antreten, so wie ein Adliger natürlich auch andere nahe Verwandte als seinen Erben einsetzen konnte." (Wikipedia)
Ich denke, da in Antamar geschlechtliche Gleichberechtigung herrscht, sollte das Wort "Bastard" daher auch auf eine uneheliche Tochter zutreffen.
Gruß zurück, Ascanio
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Hm, täusche ich mich, oder handelt es sich bei dem ersten Bild um Alphonse Maria Muchas "Heraldic Chivalry"? Wie sieht denn das in dem Fall (trotz leichter Verfremdung) mit dem Copyright aus? Ähnliches gilt für das Bild der Carisia della Viscani-Bellafoldi - das dürfte Maria Tudor sein. Ich nehme an, bei den anderen beiden Gemälden könnten ebenso Copyright-Probleme existieren? --Elbenstern 16:08, 31. Mär. 2011 (CEST)
Elbenstern die Copyright rechte erlischt nach 100 Jahren bei Bildern ,dann sind sie gemeinfrei ,daher nicht bedenklich .--Aigolf (Original) 19:34, 31. Mär. 2011 (CEST)
So sehe ich das (momentan) auch. Sollte mir aber ein Jurist raten, die Bilder, so wie sie sind, rauszunehmen, werd ich das auch machen. --Ascanio 17:49, 31. März 2011 (PDT)