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Eisenhallen

228 Bytes hinzugefügt, 12:22, 16. Mär. 2009
Gerichtsbarkeit
=== Gerichtsbarkeit ===
Ähnlich wie die Regierung ist auch die Gerichtsbarkeit in Zuständigkeiten untergliedert, die ja nach härte des Verbrechens über den Schuldigen richten. Die Zusammensetzung des Gerichts wird von den entsprechenden Personen gewählt, die unter dieses Gericht fallen. Wichtig dabei ist, das die Zwerge, welche gewählt werden, auch ein entsprechendes Wissen über die Rechtssprechung haben. Es wird bei den Zwergen immer versucht die niedrigste Gerichtsbarkeit zu nutzen, um evtl. vorhandene Verbrechen nicht so weit zu streuen. Jedoch wird immer das schwerste Delikt zur suche des richtigen Gerichtes herangezogen. Die Großmeister werden bei der Wahl für das Zunftgericht oder Ortsgericht nur im Falle einer Streitigkeit herangezogen. Sie sind hauptsächlich für die Wahl der Gerichtsbarkeit im Landesgericht oder Provinzgericht zuständig. Dies bedeutet, das in folgender Reihenfolge zu Gericht gesessen wird:
::* Zunftgericht
::* Ortsgericht
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