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Samtgrav

9 Bytes entfernt, 01:09, 18. Dez. 2020
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Der Titel Samtgrav bezeichnet einen Angehörigen des niederen [[Adel|Dienstadels]]. Üblicherweise wird ein verdienter und vertrauenswürdiger Bürger, Handwerker oder Soldat als Samtgrav auf Mehrjahresfrist oder Lebenszeit eingesetzt; in einigen Regionen wie etwa dem [[Herzogtum Galfar]], dem Ursprungsort dieses Dienstranges, ist dieser Titel auch erblich. Der leicht irreführende Name Samtgrav hat nichts mit der Textilie zu tun, sondern leitet sich vom Begriff [[Samtgemeinde]] ab, beziehungsweise dem ursprünglichen Begriff Samtweiler, der ein Grav -nicht zu verwechseln mit dem Graf, der zum Erbadel zählt- als Verwalter vornangestellt ist. Abhängig von den regionalen Traditionen kann ein Samtgrav über erhebliche Einkünfte und Privilegien verfügen; in manchen Gegenden jedoch ist er nicht mehr als ein von den Abgaben befreiter [[Schultheiß]], der neben seinen Verwaltungstätigkeiten sein Feld bestellen muss.
[[Kategorie:Herzogtum Galfar]]
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