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Antamarisches Recht

204 Bytes hinzugefügt, 21:07, 5. Jun. 2009
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'''In den antamarischen Reichen gibt es keine modernen Rechtssysteme!''' ''(Vergleiche: Mittelalterliches Recht und Gesetz)''
Willkür der Obrigkeit ist an der Tagesordnung. Moderne Grundlagen wie "Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist", das Recht auf einen Anwalt oder einen Prozess gibt es nicht. Wer es sich leisten kann, darf unter Umständen einen Rechtsbeistand als Vertreter bestellen - wer es nicht kann, hat Pech gehabt. Unfreie und Personen, die nicht "Staatsangehörige" des jeweiligen Reiches sind, besitzen in den meisten Fällen keinerlei Rechte. Jegliches zuwiderhandeln gegenüber Anweisungen der "Gesetzeshüter" (z.B. städtische Garden, Dorfbüttel), aber auch ungebührliches Benehmen ihnen gegenüber sind strafbar. Das gleiche gilt auch für das Verhalten gegenüber Personen von höherem Stand.
Nicht wenige Reiche haben gar kein Rechtssytem - dort gilt das Recht des Stärkeren.
**Verhandlung vor einem ordentlichen Gericht
**Ämter und Pfründe
**Lehnsherren entscheiden, ob Unfreien Recht gestattet wird oder nicht
*alle Geschlechter sind gleichgestellt
*Sklaverei im eigentlichen Sinne ist verboten
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