1.490
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Es gibt zwar keine Todesstafe, dafür aber generationsübergreifende Sklavrei. Die Rechtsauslegung am vorliegendem Fall im Vergleich ähnlicher Sachverhalte bestimmen die Rechtssprechung. Dies kann durch kaiserliche Erlasse modifiziert werden.
== Inoda ==
Oberster Richter ist der [[Shogun]], nachgestellt [[Bushi]] und [[Samurai]], wie diese Hirarchie auch in anderen Belangen gilt. Frauen und Männer sind vor Gericht gleichgestellt.
<br />
* '''Leibeigene''' (überwiegend Bauern) besitzen keinen Anspruch auf Gerichtsverhandlungen, da sie ihrem Lehnsherrn unterstehen, der im Zweifel auch unter ihnen richtet. Dennoch steht es ihnen frei sich bei Grausamkeiten oder anderen unehrenhaften Verhalten ihres Lehnsherren, bei dessen Herren zu beklagen. In der Praxis ist davon noch nie Gebrauch gemacht worden.
* '''Krieger, Bürger, Samurai und andere Freie Bürger''' haben Anspruch auf Gerichtsbarkeit. Wer es sich leisten kann, kann einen Rechtsbeistand als Vertreter bestellen. Ebenso kann der Kläger einen Rechtsbeistand beibringen, klagt der Staat selbst bei Kapitalverbrechen, tritt meist ein Bushi an diese Stelle.
* '''Bushi''' unterstehen keiner Gerichtsbarkeit, ausser dem Shogun und einem Konzil aus Gleichgestellten. Dennoch können ihre Leibeigenen bei Grausamkeiten und ungerechten Härten gegen sich bei anderen Bushi oder dem Shougun vorstellig werden.
Die '''Todesstrafe''' wird verhängt bei Vergehen wie Hochverrat, Mord, schwerem Raub oder Raubmord, Feigheit vor dem Feind, Schwarze Magie und allgemein schweren Verstössen gegen den [[Bushi-Do]], der zu weiten Teilen auch Grundlage der Gesetze bildet. Bei Kriegern und Adeligen erwartet man, beziehungsweise räumt ihnen den ehrerhaltenden Weg des [[Seppuko]] ein, sofern das Vergehen nicht zu ehrlos war. Andere werden öffentlich hingerichtet, wobei Köpfen, Vierteilen und Pfählen die häufigsten sind. Nur Schwarzmagier werden verbrannt.
<br />
Weitere häufiger verhängte Strafen sind Verbannung, Kerkerhaft, Zwangsarbeit, Verlust der Bürgerrechte und Standesverlust als Leibeigener sowie Geldbussen.
<br />
Ausländer freundlicher Mächte, die nicht dem Adel ihres Landes angehören oder Menschen die gar feindlichen Mächten zugerechnet werden, stehen keinerlei Rechte zu. Sie werden direkt vom nächsten Samurai im Standrecht abgeurteilt. Dabei ist das Strafmaß um ein vielfaches höher als bei Inodanern. Ausnahmen gelten lediglich bei diplomatischer Intervention an höchster Stelle.