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→Stadtrat
* Zwei Vertretern der örtlichen Wirtschaft (Wobei einer davon immer von der hiesigen Minenbaugesellschaft gestellt wird, während der andere zumeist von den Händlern aus ihrer Riege gewählt wird. Beide haben je eine Stimme.)
Sollte der König an einer Stadtratsitzung teilnehmen - die einmal pro Jahreszeit und in Notzeiten öfter abgehalten wird - dann hat der Stadtrat nur beratende Tätigkeit und der König die Entscheidungsgewalt. Für eine Entscheidung während einer Stadtratssitzung ist immer die eine einfache Mehrheit, also mehr als 50 % der Stimmen - oder eine Entscheidung des Königs - , nötig.
==== Provinzrat ====