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Glaube im Nuovo Imperio Aurecciani

1.096 Bytes hinzugefügt, 18:13, 30. Jun. 2013
Auretian-Landor-Decretum
=== [[Auretian-Landor-Decretum]] ===
Im Jahre 468 AZ legte der letzte Priesterkaiser [[Auretian Landor]] im noch heute im [[Nuovo Imperio Aurecciani]] gültigen ''[[Auretian-Landor-Decretum]]'' die Aufgaben und Pflichten der auretianischen Kirche fest. Auf einem großen Kirchenkonzil wurden alle im damaligen Staatsgebiet bekannten Glaubensrichtigungen repräsentiert und sich auf ein bis heute verbindlichesn Götterpantheon geeinigt. Nur dieses durfte öffentlich im Staatsgebiet des Imperiums verehrt werden. Außerdem legt dieses Decretum, welches Gesetzeskraft besitzt, die Aufgaben und Rechte der Kirche innerhalb des Staates fest. Es war das erste Gesetz, indem sich eine Organisation selbst reglementiert und in seiner Machtfülle beschnitten hatte.
 
Die ''Auretianische Staatskirche'' ist ein Konzil der Kirchen der neun Götter unter der Führung der gemeinsamen Kirche Iatans und Athos', deren Oberhaupt der ''Lichtbringer'' ist. Die Oberhäupter der Kirchen der anderen sieben Götter bilden zusammen mit dem ''Lichtbringer'' den ''Heiligen Rat der Neun''. Die Zahl neun bezieht sich hierbei auf die Anzahl der vertretenen Götter und nicht die Anzahl der Ratsmitglieder, von denen es nur acht gibt, da der Lichtbringer sowohl Iatan als auch Athos repräsentiert. Die allgemein gültige Glaubenslehre spricht jedoch von der ''Allgegenwärtigen Präsenz des Geistes der Einheit'' als dem neunten Mitglied des Rates, das keine Personifikation besitzt. Der ''Heilige Rat der Neun'' tritt regelmäßig in der ''Stadt der Götter'' in [[San Aurecciani]] zusammen und berät über alle wichtigen theologischen Fragen. Eine weitere Aufgabe des Rates ist es, Lösungen für immer wieder aufkeimende Zwistigkeiten zwischen den Kirchen zu finden.
 
In allen weiteren Belangen der Struktur der jeweiligen Kirchen besitzen diese vollkommene Autonomität.
== Die neun auretianischen Staatsgötter ==
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