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Reichsfreiheit

1 Byte hinzugefügt, 09:39, 3. Sep. 2008
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Die Reichsfreiheit, von Gelehrten oft auch Reichsunmittelbarkeit genannt, bezeichnet ein besonderes Privileg einiger Städte in [[Adelsrepublik GaulandGrauland|Grauland]]. Eine reichsunmittelbare Stadt liegt nicht auf dem Land eines Adeligen und ist so ausschliesslich und direkt dem [[Adelsmarschall]] unterstellt. Zur internen Verwaltung steht es reichsfreien Städten zu, einen Rat und Ratsvorsitzenden zu wählen. Da eine reichsunmittelbare Stadt stets über das [[Marktrecht]] verfügt -welches sie sich selbst verleihen darf- und keine Abgaben an den lokalen Adel entrichten muss, halten sich Zölle und Steuern meist in Grenzen, was fahrende Händler anlockt.
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