==== Waffenkammer ====
=== Verfügbare Ordensränge ===
* Ordensgründer: Der Ordensgründer selbst hat nur das besondere Recht, einen Orden aufzulösen und das Gründeramt zu übergeben sonst '''keine'''!Erst diese Ränge (die zusätzlich zum Gründeramt vergeben werden) liefern Aussagen über das, was die einzelnen Ranginhaber innerhalb des Ordens tun dürfen.# Ordensgründer: nur dieser darf einen Orden auch wieder auflösen
# Ordensoberhaupt
# Geheimer Rat