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Adelsmarschall

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Der gewählte Adelsmarschall erhält, zusätzlich zu seinem Erbbesitz, für seine Amtszeit traditionell das Heymlehen, in welchem die Hauptstadt [[Gruheym]] und die Feste [[Adelarbourg]] - der offizielle Regierungssitz - liegen.
 
[[Kategorie:Adelsrepublik_Grauland]]
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