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Galfar
,→Geschichte und Herrschaft
== Geschichte und Herrschaft ==
Aufgrund seiner Verdienste gegen die [[(grauländische Feinde vor so knapp 300 Jahren)Aivarunen]] wurde Galf der Bezwinger, damals noch ein Söldnerführer bürgerlicher Herkunft, von [[Damaliger Herrscher Graulands]] zum Herzog ernannt und mit Transmontis belehnt; er sollte der Begründer des Herzogshauses werden. An die Belehnung war die Bedingung geknüpft, das Land urbar und zum krontreuen Teil Graulands zu machen. Galf bekam Erlaubnis, mehrere Familien unfreier Bauern zwangsweise auf seinem Land anzusiedeln, wovon er auch weidlich Gebrauch machte. Die Hauptleute seines ehemaligen Söldnerhaufens setzte er als Aufseher und Verwalter kleinerer Teilregionen seines Lehens ein und verlieh ihnen den eigens von ihm erdachten Titel eines [[Samtgrav|Samtgraven]]. Aufgrund der Härte des Klimas, der Gefährlichkeit des Landes und nicht zuletzt der unbarmherzigen Vorgehensweise seiner an Krieg, Gewalt und Plünderung gewohnten Graven hatte er bald den Ruf eines mit Dämonen im Bunde stehenden Schwarzkünstlers inne. Seine spätere Erkrankung an Lepra, die ihn zwang, sich dem Volk nur noch äusserst selten und stets mit einer silbernen Maske vermummt ( dies wurde von seinen Nachkommen übernommen; niemand ausser den hohen Beamten am Hof hat je das Gesicht seines Herzogs gesehen ) zu zeigen, festigte diese Legende. Unter der nicht minder harten Herrschaft seiner kurioserweise ausschliesslich männlichen Nachkommen wurde das System eines zentralen Herzogs und mehrerer Verwalter im niederen Adelsstand beibehalten und weiter ausgebaut. Traditionell werden die beiden ältesten Söhne zu Rittern erzogen, während ihre jüngeren Brüder eine Klosterausbildung und danach ihrer Geburt entsprechend als [[(hoher lokaler Kirchentitel. Metropolit vielleicht?)]] die geistige Herrschaft im Herzogtum übernehmen.
Die heutige Situation der Bewohner des Herzogtums als Untertanen des Herzogs und der Samtgraven ist, um es kurz zu sagen, bedrückend. Die Bürger, auch die Bewohner der wenigen Städte, sind das Eigentum des ansässigen Samtgraven und diesem gegenüber Frondienste, Abgaben und Gehorsam pflichtig. Das Land auf dem sie wohnen hingegen ist Eigentum des Herzogs, wofür sie diesem ebenfalls Frondienste, Abgaben und Gehorsam schuldig sind. Zudem müssen sie ein regelmässiges [[Seelgeld]] an die Kirche entrichten, je nach Jahreszeit in Form von Frondiensten oder Abgaben. Für den einfachen Bauer kommt so eine Steuerlast von fast der Hälfte seiner Erträge zusammen, zusätzlich dazu kann er jederzeit zu Diensten am Graven, dem Herzog oder der Kirche, meist in Form von handwerklichen Arbeiten oder Ackerbau auf den herrschaftlichen Feldern, berufen werden.
== Sagen und Legenden ==