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Beschreibung

Eine Form des Zweihänders mit breiterer und schwerer Klinge, speziell für das Vollstrecken von Todesurteilen gefertigt. Im Gegensatz zum Zweihänder besitzt das Richtschwert keine Spitze, sondern ist flach abgeschnitten und stumpf geschmiedet.

Verbreitung

Bei allen Kulturen mit Todesstrafe in Orten mit örtlicher Gerichtsbarkeit.

Preis

Unverkäuflich.