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Solange die Familie eines Kô Nachkommen hat, die der Kriegerkaste angehören und die als fähig gelten, bleibt der Titel und die Lehen im Erbrecht. Erst bei groben Verstössen oder dem Aussterben der Linie, vergibt der Kaiser oder Shogun das Lehen des Kô neu.
[[Kategorie:Welt Antamar]][[Kategorie:Antamarische Reiche]]
[[Kategorie:Tekkaio]]
[[Kategorie:Inoda]]
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