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Seit der Einführung des Shogunats erwählen die Kô den Shogun während eines Konzils aus ihren Reihen und schwören dem Ernannten dann feierlich die Treue.<br />
(siehe auch [[Chronologie Inoda]])<br />
Solange die Familie eines Kô Nachkommen hat, die der Kriegerkaste angehören und die als fähig gelten, bleibt der Titel und die Lehen im Erbrecht. Erst bei groben Verstössen oder dem Aussterben der Linie, vergibt der Kaiser oder Shogun das Lehen des Kô neu.
[[Kategorie:Welt Antamar]]
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