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Grafschaft Borea

66 Bytes hinzugefügt, 19:17, 3. Aug. 2012
Stadtrat
=== Stadtrat ===
Der Stadtrat ist in ein Oberhaus und ein Unterhaus unterteilt. Beide bestehen aus 12 Mitgliedern. Im '''Unterhaus''' werden alle 3 Jahre die Mitglieder bestimmt. 8 Mandate werden durch Wahl bestimmt und 4 versteigert. Durch Losen werden für die Wahl des Präsidenten des Unterhauses die Kandidaten bestimmt. 4 Kandidaten werden gelost. 2 von den durch Wahl bestimmten Mitgliedern, 2 der durch versteigerung bestimmten Mitgliedern. Wählen kann jeder Bürger der Stadt. Der gewählte Leiter des Unterhauses bestimmt jedes Jahr zwei Volkstribunen. Die Volkstribunen vertreten das Volk der Grafschaft in Sitzungen des Senats. Sie besitzen das Recht des Vetos. In Notzeiten ist das Unterhaus für die Verteidigung der Stadt zuständig. Dabei wird es vom Grafen oder einem Vertreter des Grafen geleitet.
Im '''Oberhaus''' werden die Mitglieder, Mayore genannt, nach Ende jeder Ernennungsperiode ernannt. Diese sind folgendermaßen bestimmt: Die erste Periode beginnt kurz nach der Ernennung des Cancelliere, die zweite beginnt 1 Jahr später, die dritte drei Jahre später und die vierte Ernennungsperiode beginnt genau 5 Jahre nach der Ernennung des Cancelliere. Der Grund liegt darin das das Oberhaus des Stadtrats vom Cancelliere geleitet wird. [[Datei:Verfassung der Grafschaft Borea von 2017AZ EPS.png|right]] 8 Mayore werden durch den Cancelliere ernannt und 4 vom Grafen ernannt. Bevor ein Gesetz verabschiedet werden kann müssen das Oberhaus sowie das Unterhaus diesem Zustimmen. Das Oberhaus ist für Verhandlungen der Stadt mit dem Grafen zuständig.
=== Senat ===
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