Das kaiserliche Gesetzbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Bücher und Literatur]]

Version vom 24. Februar 2009, 10:40 Uhr

Im Folgenden einige Gesetze:

§50.18, Abschnitt 1: Ein Mann aber, welcher tötet aus Spaß einen anderen, der ihm selbst unbekannt ist, ohne Anstiftung und Kumpanen, soll gehängt werden am nächsten Morgen. War er aber nicht alleine, sondern ein Mithelfer, welcher gehorchte einem anderen, der selbst teilgehabt hat an der Tat, so soll befunden werden, ob er unter Zwang stand oder getäuscht wurde. Ist dem so, dann soll er auf Lebenszeit in das Gefängnis. Der Anführer aber soll gehängt werden am nächsten Morgen. Ein Adliger des Kaisers muss behandelt werden nach §57.3, Abschnitt 5c. So das Opfer ein Adliger des Kaisers war, lasset keine Gnade walten mit jenen, die beteiligt waren, sondern hängt sie alle am nächsten Morgen auf. Sollte der Mörder jedoch...

§102.57, Abschnitt 2a: Der Besitz folgender Bücher jedoch wird unter schwere Strafe gestellt:

-Codex Daimonis

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