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Antamarisches Recht

677 Bytes hinzugefügt, 03:00, 23. Jan. 2009
Sawajidden
Durch die angespannte Lage hat der damalige Aga (eine Art Bürgermeister oder auch Statthalter) von Aslamadad im Jahre XXX einen Teilverbot des Saeronglaubens verfügt. Öffentliche Verehrung des Krähenmannes oder der Betrieb von Tempeln ist untersagt, ebenso wie das Verstecken von Saeronpriestern (welche sofort geächtet werden, also innerhalb des Kalifats als vogelfrei gelten). Die Strafe bei Missachtung beträgt mindestens 20 Peitschenhiebe in der Öffentlichkeit oder jedwede höherwiegende Strafe.
Generell ist der Sadru der oberste Richter einer Stadt, Provinz oder eines Nomadenstammes. Es ist ein Ehrenamt für geehrte Ältere und dient der Rechtsfindung für das ganze Kalifat, sie unterbreiten auch dem Kalifen Rechtsvorschläge die bedeutend genug sind - kleinere Belange fallen in die eigene Entscheidungsgewalt. Sie berufen auch die obersten Offiziere von Stadtgarden, welche dann selbstständig bei vielen Vergehen entscheiden und richten können (und auch selbstständig weitere Gardisten, Büttel und Wächter berufen). Das Amt wird zumeist vom Kalifen persönlich vergeben, lediglich die Nomaden wählen ihren Sadru selbst. Sklaverei ist generell verboten, doch in den Städten gibt es Unfreie deren Leben manchmal an Sklaverei heranreicht. Bei den Nomadenstämmen ist im Gegensatz dazu jeder ein freier Bürger. Die Geschlechter sind gleichgestellt und Reisende nicht-sawajiddischer Herkunft haben (mit Ausnahme der Landnahme) gleiche Rechte wie Bürger des Kalifats, da man viel auf die Gastfreundschaft gibt. Eine Ausnahme bilden Echsen, die laut Beschluss des damaligen Kalifen im Jahre XXX als Tiere gelten (und somit gerade von reichen Städtern gerne als legale Sklaven gehalten werden).
==Orkreich==
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